Buwog-Prozess: Die wichtigsten Fragen und Antworten
In diesen Tagen neigt sich der Buwog-Prozess - auch gern nach dem prominentesten Agenklagten Karl-Heinz Grasser als "Grasser-Prozess" genannt - dem Finale zu. Knapp drei Jahre nach dem ersten Verhandlungstag am 12. Dezember 2017 soll vorausichtlich im November das Urteil gesprochen werden.
Worum geht es beim Prozess?
Im Verfahren geht der Prozess nach siebenjährigen Ermittlungen und fast dreijährigem Prozess zu Ende. Es geht um den Verdacht der Untreue und der Bestechung beziehungsweise Beteiligung daran bei der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) sowie bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower. Der damals amtierende Finanzminister Grasser (er war vom 4.2.2000 bis 11.1.2007 Finanzminister) soll mittels der Lobbyisten Meischberger und Hochegger von Firmen Geld für Informationen bzw. Entscheidungen verlangt haben, Plech soll sein Immobilien-Fachwissen beigesteuert haben. Die Immofinanz zahlte für den entscheidenden "Tipp" fast 10 Mio. Euro "Provision" an Hochegger, das Geld floss über Zypern schließlich auf drei Konten in Liechtenstein - die laut Anklage Grasser, Plech und Meischerger zuzuordnen sind. Als Gegenleistung für die - von Grasser zu entscheidende - Einmietung von Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower soll eine Provision von 200.000 Euro geflossen sein.
Wer wird beschuldigt?
Vor Gericht verantworten müssen sich Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger, Ernst Plech und weitere elf Beschuldigte. Einer der Angeklagten, Ludwig Scharinger, frühere Chef der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, starb 2019.
Porträts der namhaften Beschuldigten (auf den Namen klicken):
Um was für einen Strafrahmen geht es?
Der laut Anklage verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Der Strafrahmen der zur Last gelegten Delikte beträgt damit ein bis zehn Jahre Haft.
Wie schaut es mit Schadensersatz aus?
Sollten Grasser und die restlichen Angeklagten verurteilt werden, kommen Schadensersatzkosten auf sie zu. Alleine der bei der Privatisierung der Buwog unterlegene Immobilienkonzern CA Immo hat angekündigt sich als Privatbeteiligter möglicherweise bis zu einer Summe von 200 Mio. Euro am Schadensverursacher schadlos zu halten. In dem Fall wäre das die Republik, deren Vertreter Grasser als damaliger Finanzminister war. Und diese würde sich dann wohl an Grasser und den anderen Verurteilten schadlos halten - sofern nicht der typisch wienerische Spruch gilt: "Einem Nackten kannst kein Hemd ausziehen."
Was ist, wenn Grasser freigesprochen wird?
Wird Grasser im Prozess freigesprochen dann bekommt er maximal 5.000 Euro für Anwaltskosten und Nebenkosten (z.B. Kopien) vom Staat bezahlt.
Gibt es Geständnisse?
Ja, Peter Hochegger legte zu Beginn ein Teilgeständnis ab – zumindest über seinen Anwalt. "Dr. Hochegger wird sich daher ab Dezember 2005 der Beitragstäterschaft an einer Untreue zu Lasten der Republik und der Buwog nach Paragraph 12 dritter Fall iVm 153 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig bekennen", sagte dieser. Hochegger habe gewusst, dass von der Buwog-Provision 2,4 Mio. Euro an Grasser, 2,4 Mio. Euro an Plech und 2,4 Mio. Euro an Meischberger weiter überwiesen wurden, sagte sein Strafverteidiger. Damit stützt er die Anklage, die Grasser, Plech und Meischberger genau dies vorwirft. Die Anwälte von Grasser und Plech hatten zuvor bestritten, dass ihre Mandanten Geld aus dem Buwog-Deal lukrierten. Meischbergers Anwalt hatte erklärt, die gesamte Provision von 9,6 Mio. Euro sei an Hochegger und Meischberger gegangen.
Seit wann läuft der Prozess?
Der Prozess startete nach siebenjähriger Ermittlungszeit am 12. Dezember 2017 unter dem Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker. Sie sah sich sofort einem Hagel an Anwürfen ausgesetzt - wegen Grasser-kritischen Tweets ihres Ehemannes. Grasser hielt sich dabei zurück, die heftigen Attacken ließ er seine Anwälte reiten. Inzwischen verteilt der Ex-Minister auch gerne Lob für die Prozessführung durch "Frau Rat".
Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?
Das Urteil wird für November erwartet. Der Schöffensenat - zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter - unter Vorsitz von Richterin Marion Hohenecker zieht sich nach den letzten Plädoyers zur Beratung zurück. Wann genau das Urteil über die insgesamt 15 Angeklagten fallen wird ist offen. Für die Urteilsverkündung hat die Richterin vorsorglich für alle Freitage im November und den ersten Freitag im Dezember den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht reserviert.
Zusammenfassung
- Für Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger, Ernst Plech und weitere elf Angeklagte wird es ernst: Der Buwog-Prozess - im Volksmund oft "Grasser-Prozess" genannt - neigt sich dem Urteil zu. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.