BUWOG-Affäre
Für Grasser-Anwälte ist BUWOG-Urteil "unerträglich falsch"
Erstinstanzlich und nicht rechtskräftig wurde Grasser im Dezember 2020 am Wiener Straflandesgericht wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme zu acht Jahren Haft verurteilt.
Bei seiner Ankunft zur heutigen Verhandlung wollte Grasser kein Statement abgeben.
Start verzögert
Aufgrund des großen Medieninteresses startete das Verfahren mit einigen Minuten Verspätung. Kurz vor Beginn der Verhandlung am Donnerstag plauderten Grasser und Ex-Immofinanzchef Karl Petrikovics noch locker miteinander, während Grassers Trauzeuge Meischberger eher im Abseits stand.
Video: Der BUWOG-Prozess rund um Grasser einfach erklärt
Für das Verfahren beim OGH sind vier Tage anberaumt, eine frühere Entscheidung ist möglich. Dies kann von einer Aufhebung des Spruches des Schöffensenates aus dem Jahr 2020 bis zu einer vollinhaltlichen Bestätigung reichen.
Video: BUWOG-Prozess - Worum geht es eigentlich?
Die BUWOG-Affäre ist der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik. Mittendrin: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Manuela Raidl erklärt, worum es genau geht und ob ein Ende in Sicht ist.
Neben Grasser wurden im Strafverfahren unter Richterin Marion Hohenecker unter anderem auch Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger nicht rechtskräftig verurteilt, auch sie haben sich an den OGH gewandt. Hochegger nimmt laut seines Anwaltes aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teil.
"Unerträglich falsches" Urteil
In ihren Stellungnahmen arbeiteten sich dann Grassers Verteidiger an der Prozessführung des Erstgerichtes unter Richterin Marion Hohenecker ab. Das Urteil sei "unerträglich falsch" und "inhaltlich schlecht", so Norbert Wess. Die 168 Prozesstage im Wiener Straflandesgericht seien von Anfang an ein "juristischer Kampf" gewesen. Auch schon im Prozess seien die Angeklagten und ihre Anwälte "nicht fair behandelt" worden - man sei quasi im "Schützengraben" gesessen.
Es habe einen objektiven Anschein der Befangenheit der Richterin gegeben, so Wess Die Verteidigung und die Angeklagten seien bei der Sitzordnung benachteiligt worden seien. Wobei, als Richterin Marion Hohenecker an Tagen mit weniger Angeklagten diese von den gepolsterten Sesseln auf die harte Anklagebank gebeten hatte, war die Begeisterung der Angeklagten überschaubar.
Statement von Manfred Ainedter
Ebenfalls kritisiert wurden von Wess umfangreiche Bild- und Tonaufnahmen im Gericht, auch in den Pausen.
Auch Manfred Ainedter zeigte sich bestimmt, dass das Urteil keiner Überprüfung standhalten könne. Die Strafe des Erstgerichts sei drakonisch gewesen.
Nach den Rechtsvertretern vom Erstangeklagten Grasser war Anwalt Michael Dohr für den Zweitangeklagten Walter Meischberger am Wort. Er betonte, egal wie die Causa ausgeht, es werde nur Verlierer geben - selbst bei Freisprüchen. Dies sei der langen Verfahrensdauer und der medialen Vorverurteilung geschuldet.
Keine neue Beweisaufnahme
Die Berichterstatterin des Fünf-Richterinnen-Senats skizzierte zunächst den bisherigen Verfahrensgang, anschließend waren die Verteidiger dran.
Danach kam die Vertretung der Generalprokuratur zu Wort, ehe die Angeklagten Gelegenheit hatten, allfällige Schlussworte an den Senat zu richten. Neue Beweisaufnahmen sind keine vorgesehen.
OGH prüft Einstellungsbeschluss von 2019
Im Vorfeld wurde von mehreren Medien von einem möglichen Problem der wiederholten Strafverfolgung berichtet. Die Senatspräsidentin Hetlinger erklärte dazu, dass der OGH sich den Einstellungsbeschluss des Landesgerichts Wien zustellen ließ.
"Das ist nichts Außergewöhnliches. Nur um Missverständnisse zu vermeiden", ergänzte Hetlinger. Im Jahr 2019 wurde ein Verfahren eingestellt, in dem es um den Vorwurf ging, dass Grasser durch den Gesamtverkauf der Wohnungen zu wenig einnahm. Die Untreue-Vorwürfe gegen Grasser wurden damals fallen gelassen.
BUWOG-Causa beschäftigt seit rund 20 Jahren Republik
Die Verhandlung am OGH ist der (vorläufige) Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt.
Worum es da überhaupt ging? Das lesen Sie hier:
Zusammenfassung
- Unter großem Medienandrang hat am Donnerstag am Obersten Gerichtshof (OGH) im Wiener Justizpalast das Berufungsverfahren in der BUWOG-Causa rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser begonnen.
- Bei seiner Ankunft zur heutigen Verhandlung wollte Grasser kein Statement abgeben.
- Für das Verfahren beim OGH sind vier Tage anberaumt, ein frühere Entscheidung ist möglich.