APA/TOBIAS STEINMAURER

Bundesrat segnete ökosoziale Steuerreform ab

Neben der Impfpflicht hat am Donnerstag im Bundesrat auch die ökosoziale Steuerreform mit den darin enthaltenen Lohn-bzw. Einkommenssteuersenkungen und dem regionalen Klimabonus grünes Licht erhalten. Zudem wurde der aktuelle Finanzausgleich vorerst um zwei Jahre bis 2023 verlängert.

Die Regierungsvorlage umfasst unter anderem auch Ausgleichszahlungen an die Länder für die Krankenanstalten für 2020 und 2021, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. Insgesamt sollen für die coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Steuerreform werden unter anderem die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 Prozent bzw. von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Familien sollen durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 Euro sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr entlastet werden.

Ein eigenes Gesetz wurde für den regionalen Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. Zudem soll der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben und die Körperschaftsteuer (KÖSt) von 25 auf 23 Prozent gesenkt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Neben der Impfpflicht hat am Donnerstag im Bundesrat auch die ökosoziale Steuerreform mit den darin enthaltenen Lohn-bzw. Einkommenssteuersenkungen und dem regionalen Klimabonus grünes Licht erhalten.
  • Zudem wurde der aktuelle Finanzausgleich vorerst um zwei Jahre bis 2023 verlängert. Die Regierungsvorlage umfasst unter anderem auch Ausgleichszahlungen an die Länder für die Krankenanstalten für 2020 und 2021, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete.
  • Insgesamt sollen für die coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
  • Im Zuge der Steuerreform werden unter anderem die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 auf 30 Prozent bzw. von 42 auf 40 Prozent gesenkt.
  • Familien sollen durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 Euro sowie des Kindermehrbetrags von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr entlastet werden.
  • Ein eigenes Gesetz wurde für den regionalen Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. Zudem soll der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von 13 auf 15 Prozent angehoben und die Körperschaftsteuer (KÖSt) gesenkt werden.