APA/ERWIN SCHERIAU

Breiter Widerstand gegen neue Corona-Gesetze

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) steht wegen seiner Corona-Gesetze einmal mehr in der Kritik. Die gesamte Opposition sowie zahlreiche Institutionen halten die geplanten Verschärfungen bei den Ausgangsbeschränkungen, Zusammenkünften von Menschen und Geldstrafen bei Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen für überschießend und mit den Grund- und Freiheitsrechten nicht vereinbar. Der Minister verspricht, auf die Kritik einzugehen und sie zu berücksichtigen.

Das Gesundheitsministerium hatte vergangenen Mittwoch völlig überraschend und unerwartet einen Entwurf zu Novellen des Epidemiegesetz und des COVID-19-Maßnahmengesetz publik gemacht und mit einer sechstägigen Begutachtungsfrist an das Parlament geschickt. Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass bereits Zusammenkünfte von zumindest vier Personen als Veranstaltung gewertet und untersagt werden können, Ausgangsbeschränkungen bereits bei "einer nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung" der Krankheit und wenn sie als "zweckmäßig" erachtet werden, verhängt werden können und Verstöße gegen die Bestimmungen mit bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Kritik an dem Vorhaben im Zuge der Begutachtung übten die Volksanwaltschaft, der Gewerkschaftsbund, die Wirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer sowie mehrere Landesregierungen. Protest kam auch von Privatpersonen, die eine vorgeschriebene Stellungnahme an das Parlament übermittelten. Stand Mittwochvormittag gab es mehr als 30.000 Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt erinnerte indes das Gesundheitsministerium daran, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben "im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat". Da die Novelle lediglich sechs Tage geprüft werden durfte, "ist eine umfassende und abschließende Begutachtung des übermittelten Gesetzesentwurfes nicht möglich", betonen die Juristen.

Heftige Kritik kam von der Opposition. Die NEOS finden den Entwurf so schlecht, dass sie eine komplette Rücknahme dieser Gesetzesvorlage fordern. "Hier werden die Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten. Diese Novelle muss zurück an den Start. Es gibt keine andere Möglichkeit", sagte Verfassungssprecher Nikolaus Scherak in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitssprecher Gerald Loacker. "Hier wird weit übers Ziel geschossen und das mit ziemlich schweren Geschützen", so Loacker. "Die Grundrechte sind keine Salatgarnitur für gute Zeiten, sie müssen auch in Krisenzeiten ihre Gültigkeit haben."

"Es reicht", richtete auch FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl der Regierung aus. "Es spottet jeder Beschreibung, wie ungeniert die Regierung unter dem Deckmäntelchen der Gesundheitspolitik Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen tritt, um ihren Machtrausch zu befriedigen, wie ungeniert sie die Menschen bis in den familiärsten und privatesten Bereich hinein verfolgt", empörten sich Kickl und der Fraktionsvorsitzende der freiheitlichen Bundesräte Christoph Steiner. Sie forderten SPÖ und NEOS zu einer neuerlichen gemeinsamen Blockade der Corona-Gesetze im Bundesrat auf. Dort haben die drei Oppositionsparteien das im Jänner geplante Freitesten zu Fall gebracht.

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher ortete in der angepeilten Gesetzesänderung einen "Ausdruck der Hilflosigkeit". Österreich brauche "keine Paragraphen-Reiterei" und nicht "die 250ste Änderung der gesetzlichen Grundlage seit Ausbruch der Pandemie". Die Regierung habe nicht nur keinen Plan, "sie hat nicht einmal mehr ein Ziel". Vielmehr stolpere sie von Lockdown zu Lockdown.

"Wir werden die Stellungnahmen zu den geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes umfassend prüfen und begründete Änderungsvorschläge bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigen. Rechtzeitig vor dem Gesundheitsausschuss am 18. März werden wir die aktualisierte Version den Parlamentsfraktionen übermitteln", hieß es aus dem Gesundheitsministerium am Mittwoch.

ribbon Zusammenfassung
  • Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) steht wegen seiner Corona-Gesetze einmal mehr in der Kritik.
  • Diese Novelle muss zurück an den Start.