BP-Wahl - Villacher Bürgermeister schadenersatzpflichtig
Eine Schadenersatzklage der Republik gegen den Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) nach der Aufhebung der Bundespräsidenten-Schichwahl 2016 ist nach einem Zwischenurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Graz nun wohl auf dem Weg zum Obersten Gerichtshof (OGH). Am OLG erachtete man die Forderung - anders als am Landesgericht Klagenfurt - als dem Grunde nach als zurecht bestehend.
Im Jahr 2018 war Albel wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am Landesgericht Klagenfurt strafrechtlich verurteilt worden, er bekam eine Geldstrafe. Bereits Tage vor dem eigentlichen Wahltag hatte der Villacher Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes die Briefwahlauszählung vorbereitet, am Wahltag und am Montag danach zählte er sie dann mit Hilfe seiner Mitarbeiter aus - ohne, dass ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde anwesend war. Bei einer Sitzung am Tag nach der Wahl unterschrieben die Mitglieder der Wahlbehörde allerdings ein Protokoll, wonach sie bei der Auszählung dabei gewesen wären.
Die Finanzprokuratur meldete daraufhin Schadenersatzansprüche gegen Albel an. Die zivilrechtliche Forderung in Höhe von 36.000 Euro wurde am Landesgericht Klagenfurt im Jänner abgewiesen. "Das Oberlandesgericht Graz hat das Ersturteil abgeändert", sagte am Freitag Gerichtssprecherin Elisabeth Dieber und bestätigte einen Bericht der "Kronen Zeitung". Mit dem Zwischenurteil werde die Forderung der Republik gegen Albel dem Grunde nach als zurecht bestehend erachtet. "Eine grundsätzliche Haftung nach dem Organhaftpflichtgesetz ist gegeben."
Über die Höhe der Forderung wurden noch keine Feststellungen getroffen. Eine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde zugelassen, sagte Dieber. Es gebe hier noch keine hinlängliche Rechtsprechung. Albels Anwalt hat den Gang zum OGH gegenüber der "Kronen Zeitung" bestätigt.
Zusammenfassung
- Am OLG erachtete man die Forderung - anders als am Landesgericht Klagenfurt - als dem Grunde nach als zurecht bestehend.