Blümel laut Gerichtsurteil nicht korrupt
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich am Freitag erfolgreich vor Gericht gegen den Vorwurf der Korruption gewehrt. Das Straflandesgericht Wien hat am Freitag dem Verfasser eines Tweets, in dem er die ÖVP-Führung und Blümel als "korrupt" bezeichnet hatte, wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen (a 35 Euro), 30 bzw. 1.050 Euro davon unbedingt, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann hat Berufung eingelegt.
Geleakte Chats als Auslöser
Der Auslöser der Nachricht auf Twitter waren die wochenlangen Berichte über geleakte Chatprotokolle und der Meldung, wonach Blümels Frau während einer Hausdurchsuchung mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll. Auf sozialen Medien sorgten die Enthüllungen für wenig freundliche Postings über Blümel. Dieser sah bei manchen der Äußerungen eine Grenze überschritten und ergriff rechtliche Schritte.
Schon im April kam es etwa zu einer Auseinandersetzung mit der Sozialistischen Jugend (SJ). Diese hatte ein Foto des Finanzministers veröffentlicht und mit "Außen fesch, innen korrupt" kommentiert. Der Streit endete in einem Vergleich. Man einigte sich auf eine Spende in der Höhe von 2.000 Euro an das Hilfswerk Wien.
Posting von Anfang März
Der Twitter-Nutzer Wolfgang P. hatte in einem Posting Anfang März ebenfalls Bezug auf die Hausdurchsuchung genommen und unter anderem geschrieben: "Die jetzige türkise Führung ist nur mehr korrupt und machtgeil. Und wenn mich auch der laptoplose Blümel klagt, diese Partei ist vergesslich oder korrupt." Am 20. Juni trat dieses Szenario ein: P. wurde von Blümel wegen übler Nachrede geklagt.
Zusammenfassung
- Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich am Freitag erfolgreich vor Gericht gegen den Vorwurf der Korruption gewehrt.
- Ein Twitter-Nutzer hatte der ÖVP-Führung und Blümel namentlich vorgeworfen, "korrupt" zu sein.
- Das Straflandesgericht Wien hat am Freitag den Mann wegen übler Nachrede zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen, 30 bzw. 1.050 Euro davon unbedingt, verurteilt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann hat Berufung eingelegt.
- Der Auslöser der Nachricht auf Twitter waren die wochenlangen Berichte über geleakte Chatprotokolle und der Meldung, wonach Blümels Frau während einer Hausdurchsuchung mit dem privaten Laptop des Ehepaars im Kinderwagen spazieren gegangen sein soll.
- Auf sozialen Medien sorgten die Enthüllungen für wenig freundliche Postings über Blümel. Dieser sah bei manchen der Äußerungen eine Grenze überschritten und ergriff rechtliche Schritte.