Faßmann will Quarantänezeit bei Schülern halbieren
Derzeit können sich Schüler nach zehn Tagen per PCR-Test "freitesten", künftig soll das bereits nach der Hälfte der Zeit möglich sein, schreibt die "Presse" in ihrer Samstag-Ausgabe. Für die Quarantäneregelung ist das Bildungsministerium allerdings nicht zuständig.
Er habe "sehr große Sympathie" für das deutsche Modell, dass nur Sitznachbarn als K1-Kontaktperson eingestuft werden - und diese sich nach fünf Tagen mit PCR-Test aus der Quarantäne "freitesten" können, betonte Faßmann Freitagabend in der "ZiB2". Er hofft im Sinn österreichweit gleicher Regeln, möglichst viele Verbündete zu finden; Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) sieht der Minister bereits auf seiner Seite.
Nur noch Ungeimpfte in Quarantäne?
Außerdem sollten laut Faßmann künftig nicht mehr alle Schüler in Quarantäne geschickt werden, wenn ein Klassenkollege positiv getestet wurde. Das ist zwar schon jetzt nicht immer der Fall, manchmal müssen auch nur die Sitznachbarn bzw. die Reihe davor und dahinter daheimbleiben. In jedem Einzelfall entscheidet aber die Gesundheitsbehörde. Ab dem zweiten Fall in einer Klasse würden nach den Vorstellungen Faßmanns nur die ungeimpften Schüler in Quarantäne kommen, in Volksschulen alle Kinder wie geimpfte behandelt werden.
In Wien sind nach den intensiven Testungen der "Sicherheitsphase" zum Schulbeginn mittlerweile schon mehr als 120 Klassen in Quarantäne.
Abseits der Quarantäneregelungen hat Faßmann in einer neuerlichen Novelle der Covid-19-Schulverordnung genesene Schüler und Lehrkräfte den geimpften gleichgestellt. Damit ersparen sie sich etwa nach dem Ende der dreiwöchigen "Sicherheitsphase" die Testpflicht. In der derzeit laufenden Sicherheitsphase entfällt für genesene Pädagogen außerdem die derzeitige wöchentliche PCR-Testpflicht - es reichen auch drei Antigentests.
Zusammenfassung
- Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) spricht sich für eine mögliche Verkürzung der Quarantänezeit für Schüler aus, die aufgrund der Infektion eines Klassenkollegen daheimbleiben müssen.
- Für die Quarantäneregelung ist das Bildungsministerium allerdings nicht zuständig.
- Ab dem zweiten Fall in einer Klasse würden nach den Vorstellungen Faßmanns nur die ungeimpften Schüler in Quarantäne kommen, in Volksschulen alle Kinder wie geimpfte behandelt werden.