Beinschab-Umfragen: WKStA prüft Anfangsverdacht gegen Ex-SPÖ-Größen
Die WKSta prüft den Anfangsverdacht der Untreue wegen geschönter Umfragen, wie "Ö1 Morgenjournal" berichtet. Interessant für die Staatsanwälte ist die Regierungszeit von Werner Faymann. Die WKStA führt die Ex-Minister Norbert Darabos und Josef Ostermayer und Ex-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas als Angezeigte.
Es werde ein Anfangsverdacht geprüft, ein Verschlussakt wurde angelegt, derzeit werde aber niemand als Verdächtiger oder Beschuldigter geführt, zitiert "Ö1" die WKStA. Die Vorwürfe beziehen sich auf Vorgänge, die neun bis 13 Jahre zurückliegen und wären, selbst wenn sie sich erhärten würden, wahrscheinlich zumindest größtenteils verjährt.
Ostermayer: Aufträge geprüft, nichts gefunden.
Nach Aussagen von Meinungsforscherin Sabine Beinschab hätten sich Anhaltspunkte für Untreue ergeben. Ein Angebot für eine Parteipräferenz-Umfrage um 22.000 Euro soll nicht an die SPÖ sondern stattdessen ans Bundeskanzleramt, Staatssekretariat Ostermayer, gegangen sein.
Er habe ein reines Gewissen, reagierte der Ex-Minister, der als rechte Hand von Ex-Kanzler Werner Faymann galt. Man habe solche Aufträge im Kanzleramt geprüft, habe aber nichts gefunden. Der Anwalt von Norbert Darabos weist die Vorwürfe ebenfalls zurück. Seine Mandanten hätten ihn zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden aufgefordert.
Im Nationalratswahlkampf 2013 sollen laut Beinschab außerdem zwei Umfrageserien um 110.000 Euro sollen von der SPÖ auf das Karl-Renner-Institut umgeschrieben worden sein.
Die aktuellen Vorwürfe gegen die ÖVP sind ähnlich, dabei geht es aber um 600.000 Euro.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zusammenfassung
- Meinungsforscherin Sabine Beinschab sprach bei ihrer Aussage auch über die SPÖ.
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen frühere Parteigrößen wie Norbert Darabos, Laura Rudas und Josef Ostermayer.
- Es werde ein Anfangsverdacht geprüft, ein Verschlussakt wurde angelegt, derzeit werde aber niemand als Verdächtiger oder Beschuldigter geführt, zitiert "Ö1" die WKStA.
- Die Vorwürfe beziehen sich auf Vorgänge, die neun bis 13 Jahre zurückliegen und wären, selbst wenn sie sich erhärten würden, wahrscheinlich zumindest größtenteils verjährt.