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Beamte des Heeresabwehramts in Graz vor Gericht

Zwei hochrangige Beamte des Heeresabwehramts sind am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat gestanden.

Ihnen wurde vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst zu haben, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben. Sie schritten selbst ein, wozu ihnen aber laut Staatsanwältin "jede Befugnis" fehlte. Im Mai 2016 wurde das Islamische Kulturzentrum in Graz mit Schweineblut beschmiert, außerdem wurde ein Schweinskopf dort deponiert. Der Fall sorgte für großes Aufsehen, die unmittelbaren Täter wurden verurteilt. "In diesem Verfahren wird es um die Hintergründe gehen", kündigte Staatsanwältin Lisa Kaschinsky gleich zu Beginn an.

Auf der Anklagebank saßen ein Major und ein Oberst des Heeresabwehramts, die von der Sache gewusst hatten. Sie hatten einen Informanten - im Verfahren nur "die Quelle" genannt - in einer rechtsradikalen Gruppe, die im April diese Schändung geplant hatte. Der Informant drängte innerhalb der rechten Gruppierung am Stammtisch auf die Tat und bot sogar an, den Schweinskopf und das Blut zu besorgen. "Sie haben ihre Quelle nicht davon abgehalten, an dem Anschlag mitzuwirken", meinte die Staatsanwältin. Als der Mann kurz vor der Tat nochmals nachfragte, ob er nun wirklich mitwirken solle, bekam er zur Antwort: "Ja, grünes Licht, mach mit bei der Aktion".

Beamte griffen selbst am Tatort ein

Der Major und der Oberst rekrutierten Beamte aus Wien, statteten sie mit Dienstfahrzeugen und Waffen aus und bereiteten sich auf die Tat vor. Den Leiter des Amtes für Verfassungsschutz sollen sie über einen "geplanten Einbruch in die Moschee" an diesem Abend informiert haben, ebenso die Polizei, als sie den Notruf betätigten. Dann waren sie selbst am Tatort und schritten ein, was ihnen nach Meinung der Staatsanwältin nicht gestattet war, da "zu keinem Zeitpunkt militärisches Rechtsgut gefährdet war."

"Die Anklage ist sehr langatmig", kritisierte der Verteidiger des Majors. Er ortete ein "rechtmäßiges Verhalten". Sein Mandant sei nicht zuständig für Gefahrenabwehr, sondern man wollte sehen, "wo die Bestrebungen liegen." Man müsse immer "eine Stufe vorausschauen", außerdem wusste man bis zuletzt nicht, ob die Tat überhaupt stattfinden würde, betonte der Anwalt.

Der Major fühlte sich nicht schuldig und erklärte zunächst weitschweifig die Strukturen innerhalb der verschiedenen Institutionen. Er selbst hätte gar keine Mitteilung an die Sicherheitsbehörden machen dürfen, meinte er. "Wir arbeiten nicht auf die Tat hin, sondern auf des Netzwerk darüber", betonte er.

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei hochrangige Beamte des Heeresabwehramts sind am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Amtsmissbrauchs vor einem Schöffensenat gestanden.
  • Ihnen wurde vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst zu haben, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben.
  • Sie schritten selbst ein, wozu ihnen aber laut Staatsanwältin "jede Befugnis" fehlte.