APA/GEORG HOCHMUTH

Ausgangsbeschränkungen laufen aus, "Abstandsregel" bleibt

Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der "Ausgangsbeschränkungen" ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der "Ausgangsbeschränkungen" ab 1. Mai angekündigt. Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte. Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.

Sachlicher Hintergrund der Lockerung ist laut Anschober ein Rückgang der Infektionszahlen. So sei die Reproduktionszahl zuletzt erstmals unter 0,6 gelegen (nämlich bei 0,59). "Der ganz große Blumenstrauß an die Bevölkerung, die das ermöglicht hat", so Anschober. Aber es komme weiterhin auf jeden einzelnen an: "Es ist leider noch nicht vorbei." Die Maßnahmen werden demnach evaluiert: "Wir können jederzeit Stopp sagen."

Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) werden Veranstaltungen künftig bis zehn Personen möglich sein, bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Dies soll vorerst bis Ende Juni befristet gelten. Die Zehn-Personen-Grenze gilt nicht für Demonstrationen. Hier ist eine eigene Rechtsgrundlage geplant.

Am Freitag, 1. Mai, soll jedenfalls eine neue Verordnung in Kraft treten. Diese wird bis Ende Juni befristet. In dieser soll auch geregelt werden, dass künftig Versammlungen bis zu zehn Personen erlaubt sind. Davon ausgenommen sind laut Anschober "Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz" (Demonstrationen). Diesbezüglich soll im Nationalrat eine eigene Regelung beschlossen werden, "wo Demonstrationen unter ganz bestimmten Voraussetzungen auch möglich sein werden", sagte der Gesundheitsminister.

Nehammer betonte, dass es Aufgabe der Polizei sei, Grundrechte zu schützen. Bei künftigen Demonstrationen sei der Ein-Meter-Sicherheitsabstand erforderlich. Veranstalter müssen garantieren, "dass Auflagen umgesetzt werden". Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Denn bei Versammlungen sei das Infektionsrisiko enorm.

Auch Anschober betonte, dass der Mund-Nasenschutz nun "ein wichtiger Bestandteil der Strategie" sei. Denn man müsse künftig weiter vorsichtig sein, bisher habe Österreich nur die erste Etappe bewältigt. Eine Ausweitung der Tragepflicht auf den gesamten öffentlichen Raum sei aber nicht vorgesehen. Bei Sehenswürdigkeiten und touristischen Betrieben muss im Indoorbereich nach den Plänen der Regierung sehr wohl ein Mund-Nasenschutz getragen werden.

Inzwischen sind bei der Landespolizeidirektion Wien für den 1. Mai bereits 15 Versammlungen angemeldet worden. "Ob diese stattfinden können, ist von der Entscheidung im Parlament abhängig", sagte Polizeisprecher Paul Eidenberger.

In öffentlichen Verkehrsmitteln kann der Ein-Meter-Abstand künftig unterschritten werden. Denn wenn die weitere Öffnung umgesetzt wird, "wird es mehr Frequenz geben", sagte Anschober. Die Grundnorm bleibe zwar erhalten und müsse überall dort, wo es genug öffentlicher Verkehrsmittel und Intervalle gibt, auch umgesetzt werden. Man könne aber "niemanden dafür strafen, wenn das Angebot nicht vorhanden ist", betonte Anschober.

Zudem werden die ab Mitte Mai geltenden Regeln für Gottesdienste offenbar etwas gelockert. Die pro Teilnehmer vorgesehene Mindestfläche soll nicht wie ursprünglich bei 20, sondern bei 10 Quadratmetern liegen. Insbesondere die orthodoxen Kirchen hatten mit der Obergrenze Probleme angemeldet, weil beispielsweise die Dreifaltigkeitskathedrale in der Wiener Innenstadt nur 15 Gläubigen Platz geboten hätte.

Die nun in einer Mitteilung des Bundeskanzleramts an die Parlamentsklubs angekündigte niedrigere Obergrenze würde also doppelt so viele Gottesdienstteilnehmer erlauben. In der Basilika Mariazell wären es beispielsweise 160 statt 80 Personen, im Wiener Stephansdom 300 statt 150. Die nun geplante 10-Quadratmeter-Regel gilt künftig auch für Kaufhäuser und für touristische Betriebe sowie Sehenswürdigkeiten.

Neue Vorgaben für Veranstaltungen in der Coronakrise, aber auch Voraussetzungen für Screeningprogramme sowie die temporäre Ermöglichung von Blutabnahmen durch Sanitäter beschloss der Nationalrat am Dienstag. Nur bei Letzterem gab es Einstimmigkeit, gegen die Epidemiegesetz-Novelle stimmten hingegen SPÖ, FPÖ und NEOS. Speziell die Sozialdemokraten wetterten gegen das "verpfuschte Gesetz".

Die Änderung des Epidemiegesetzes legt fest, unter welchen Voraussetzungen (etwa Abstandregeln oder Mund/Nasen-Schutz-Pflicht) Veranstaltungen oder Demonstrationen künftig stattfinden dürfen. Auch bestimmte Personengruppen können ausgeschlossen werden.

In Kraft treten sollte dies am 1. Mai, Voraussetzung dafür wäre aber ein Sonderbundesrat am Donnerstag (30. April). Weil die Opposition diesen aber verweigert, kann der Bundesratsbeschluss frühestens am 7. Mai (und mit dem Potenzial einer Rückverweisung an den Nationalrat, weil Türkis-Grün in der Länderkammer keine Mehrheit hat) erfolgen. Maikundgebungen wären damit in diesem Jahr just von der SPÖ verunmöglicht.

Das vorerst letzte der bisher 18 Covid-Gesetze finalisierte zuletzt am Dienstagabend den Beschlussreigen im Nationalrat. Die entsprechende einstimmig verabschiedete Novelle ist eher klein. Sie sieht vor, dass minderjährige unbegleitete Flüchtlinge während der Coronakrise nicht nur in den Erstaufnahmestellen sondern auch in Regionaldirektionen oder deren Außenstellen aufgenommen werden können.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) berichtete, dass insgesamt 14 Asylwerber mit Corona infiziert worden seien. Man habe hier die richtigen Maßnahmen gesetzt, um eine Katastrophe zu verhindern. So war ja nach ersten Fällen die Erstaufnahmestelle in Traiskirchen isoliert worden. Allerdings ist einer der Asylwerber - laut Nehammer mit schwerer Vorerkrankung - an einer Corona-Infektion verstorben. Elf Flüchtlinge gelten als geheilt.

Ebenfalls noch in den Abendstunden diskutiert wurde ein All-Parteien-Antrag, der den U-Ausschuss zur Ibiza- und zur Casinos-Affäre für drei Monate hemmen soll. Das bedeutet, das Gremium kann länger tagen, da wegen der Coronakrise zwischen März und Mai keine Sitzungen möglich waren. Da U-Ausschüsse zeitlich limitiert sind, hätte ansonsten eine Einschränkung der Arbeitsmöglichkeit gedroht. Aus technischen Gründen, weil es sich um eine Änderung des Geschäftsordnung handelt, konnte am Dienstag nur die sogenannte Zweite Lesung durchgeführt werden. Der eigentliche Beschluss erfolgt erst in der Budgetwoche.

Diese bringt die nächsten Zusammenkünfte des Plenums und startet am 26. Mai. Im Rahmen dieser Woche soll auch ein Unterausschuss zur Kontrolle der Vergaben aus den Coronahilfen etabliert werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung hat am Dienstag das Auslaufen der "Ausgangsbeschränkungen" ab 1. Mai angekündigt.
  • Die zentrale Einschränkung, wonach in der Öffentlichkeit ein Meter Abstand zu anderen Personen gehalten werden muss, bleibt allerdings, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer Pressekonferenz ankündigte.
  • Außerdem sollen sich nur maximal zehn Personen im öffentlichen Raum versammeln.
  • Dazu zähle auch das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.