Auch bei Caritas 4 Prozent Gehaltsplus
Österreichweit gilt der Kollektivvertrag für 41 gemeinnützige Organisationen, die in der Pflege, im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung, in der Arbeit mit obdachlosen und armutsbetroffenen Menschen oder im Bildungsbereich tätig sind. Im Kern bringt das Ergebnis ab 1. Jänner 2025 ein Plus in der Höhe von 4 Prozent für alle Kollektivvertragsgehälter und Zuschläge, hieß es in einer Aussendung.
Weiters neu: Wer im Durchschnitt der letzten sechs Monate mehr als eine Stunde wöchentlich über das vereinbarte Wochenstundenausmaß hinaus arbeitet (also Mehrarbeitsstunden leistet), kann sein Wochenstundenausmaß um die Hälfte der durchschnittlichen Mehrleistung erhöhen. Darüber hinaus wird der Flexibilitätszuschlag verbessert und ein neuer freiwilliger Reservedienst eingeführt. Mit einer neuen Gehaltsstufe sollen darüber hinaus auch Beschäftigte, die bereits sehr lange im Einsatz und im Dienst sind, in den Genuss eines zusätzlichen Biennalsprungs kommen.
Alexander Bodmann, Vizepräsident der Caritas Österreich, sah als Arbeitgebervertreter auch langfristig die nachhaltige Entwicklung des gemeinnützigen Sektors als attraktiver Arbeitgeber gestärkt. Für GPA-Verhandler Stefan Kraker konnte die Kaufkraft gestärkt werden. Michaela Guglberger von der vida betonte die Vorteile für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zusammenfassung
- Ab dem 1. Januar 2025 erhalten 17.700 Beschäftigte im gemeinnützigen karitativen Bereich, darunter die Caritas, eine Gehaltserhöhung von 4 Prozent.
- Der Kollektivvertrag gilt für 41 Organisationen in Österreich und umfasst zusätzliche Regelungen wie einen verbesserten Flexibilitätszuschlag und einen neuen freiwilligen Reservedienst.
- Langjährige Mitarbeiter profitieren von einem zusätzlichen Biennalsprung, was die nachhaltige Entwicklung des Sektors als attraktiver Arbeitgeber stärkt.