Anfechtungen in zehn Gemeinden nach Steiermark-Wahlen
Das Gesamtergebnis der steirischen Gemeinderatswahlen vom 28. Juni dürfte noch bis Mitte September auf sich warten lassen. In 275 Kommunen ist das Wahlergebnis endgültig und rechtskräftig, wie es von der Landeswahlbehörde zur APA hieß. Einsprüche gab es bisher in zehn Kommunen, zumeist kleineren Orten, aber auch in Städten wie Leibnitz oder Mürzzuschlag.
Zu diesen zählen unter anderem das südoststeirische St. Peter am Ottersbach und das im gleichen Bezirk gelegene Kirchbach-Zerlach, weiters Breitenau am Hochlantsch (Bruck-Mürzzuschlag), die Bezirkshauptstadt Leibnitz und das obersteirische Mürzzuschlag oder auch Frohnleiten (Graz-Umgebung) und Mortantsch im Bezirk Weiz. Im Bezirk Leibnitz gab es Anfechtungen in St. Andrä-Höch und Wildon und im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld in Ilz. In Mürzzuschlag geht es um ein mögliches weiteres Mandat, das der SPÖ eine absolute Mandatsmehrheit bescheren könnte.
"Das Wahlgesetz ist in Bezug auf Fristen nicht ganz einfach zu lesen", sagte der Leiter der für Wahlen zuständigen Abteilung 7 des Landes Steiermark, Wolfgang Wlattnig, auf APA-Anfrage. Anfechtungen seien ja bei der Gemeindewahlbehörde einzubringen, binnen drei Tagen nach dem Wahltag und binnen zwei Wochen nach Ablauf des ersten Kundmachungstages des Wahlergebnisses in der jeweiligen Kommune. Dann erfolgen noch die Übermittlungen von der Gemeindewahlbehörde an die Landeswahlbehörde. Spätestens am kommenden Montag weiß man die endgültige Zahl an Beeinspruchungen, aber bei der Landeswahlbehörde geht man von den bisherigen zehn aus.
Nach Einlangen der Beeinspruchung bei der Wahlabteilung des Landes bittet diese die Kommune um eine Stellungnahme, nach Bewertung dieser wird der Entwurf einer Entscheidung der Wahlkommission vorgelegt. "Die ist für die erste Septemberhälfte angestrebt", sagte Wlattnig.
Die Entscheidung kann von einer Abweisung, einer Neuauszählung bis hin zu einer Wahlwiederholung in einzelnen Sprengeln oder der Gemeinde als ganzes gehen. In Mürzzuschlag etwa war "nur" die ziffernmäßige Ermittlung der Daten - eine Sprengelauszählung war ident mit einer anderen - beeinsprucht worden. Wahlergebnisse, die nicht beeinsprucht werden, werden nach 14 Tagen rechtskräftig, so Wlattnig. Dort können dann auch die konstituierenden Sitzungen mit der Wahl der Bürgermeister stattfinden. In Beeinspruchungs-Gemeinden bleiben Bürgermeister und Gemeinderat bis zu einer Entscheidung oder sogar Neuwahl im Amt.
Die Zahl der Anfechtungen ist nach Einschätzung von Wlattnig "im Rahmen": "2010 hatte es bei der Gemeinderatswahl auch zehn Anfechtungen gegeben, 2015 waren es fünf."
Bei den - wegen des Coronavirus von 22. März auf 28. Juni verschobenen - Gemeinderatswahlen haben die ÖVP und die SPÖ gewonnen, ebenso die Grünen und die NEOS. Die KPÖ hielt ihre Mandatszahl, die Freiheitlichen verloren stark. Es waren die ersten Wahlen in Österreich in Zeiten von Corona, unter Gesundheitsvorkehrungen. Die Wahlbeteiligung ist - trotz Briefwahlrekord - gegenüber 2015 um rund zehn Prozentpunkte gesunken. In der Landeshauptstadt Graz wurde nicht gewählt.
Zusammenfassung
- In 275 Kommunen ist das Wahlergebnis endgültig und rechtskräftig, wie es von der Landeswahlbehörde zur APA hieß.
- Einsprüche gab es bisher in zehn Kommunen, zumeist kleineren Orten, aber auch in Städten wie Leibnitz oder Mürzzuschlag.
- Im Bezirk Leibnitz gab es Anfechtungen in St. Andrä-Höch und Wildon und im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld in Ilz.
- Dann erfolgen noch die Übermittlungen von der Gemeindewahlbehörde an die Landeswahlbehörde.