Wappen der Republik ÖsterreichAPA/GEORG HOCHMUTH

AK Vorarlberg klagt Republik wegen Energiekostengutschein

Die Republik Österreich wird von der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) verklagt. Sie sieht die Bedingungen für den Energiekostengutschein als gleichheitswidrig an.

Der Energiegutschein der Bundesregierung habe nicht alle Empfänger erreicht bzw. hätten viele die Bedingungen für den Erhalt nicht erfüllt. Bei der AK habe es deshalb Beschwerden gehagelt. "Diese Menschen gingen leer aus. Viele von ihnen hätten das Geld bitter nötig gehabt", begründete AK-Präsident Bernhard Heinzle die Klage.

Der Energiekostengutschein trat am 09. April 2022 per Gesetz in Kraft. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten sollten die Haushalte entlastet werden. Das Finanzamt versendete deswegen an jede Adresse in Österreich einen Gutschein in Höhe von 150 Euro. Um diesen einlösen zu können, durfte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Außerdem musste man über einen aufrechten Energieliefervertrag, also über einen Stromzähler, verfügen.

Die AK beklagt in ihrer Aussendung, dass viele Konsument:innen mit Haushalt über keinen Stromzähler verfügen. Ihr Stromkosten werden mittels Subzähler bzw. über die Betriebskosten abgerechnet. Gerade viele Bedürftige hätten so durch die Finger geschaut.

Verfassungsbeschwerde wurde abgelehnt

Der Wortlaut im "Bundesgesetz, mit dem ein Energiekostenausgleich eingeführt wird" sei der AK zufolge eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und daher verfassungswidrig. Die AK reichte zudem eine Verfassungsbeschwerde anhand einer betroffenen Konsumentin - einer Frühpensionistin, die sich mit ihrem Ex-Mann ein Haus teilt und einen Subzähler hat - ein. Diese wurde nicht zugelassen. 

Laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) sei die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes erfolgt, darum müsse ein Anspruch vor einem ordentlichen Zivilgericht geltend gemacht werden.

Weil der Energiekostengutschein anders als andere Förderungen nicht über eine für die Abwicklung gegründete Gesellschaft abgewickelt wurde, klagt die AK nun die Republik Österreich. Damit müsse das Bezirksgericht Feldkirch klären, ob das Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz entspricht oder nicht. Es sei davon auszugehen, dass das Gericht seinerseits die Bestimmungen dem VfGH zur Prüfung vorlegen werde.

Heinzle sieht Erfolgschancen bei Klage

Der AK-Präsident sagte der APA gegenüber: "Uns war nicht bewusst - und der Politik schon gar nicht - dass es so viele Personen mit Subzähler gibt". Trotz Bemühungen könne man die Zahl nicht eruieren. Heinzle rechnet mit einer mindestens fünfstelligen Zahl an Betroffenen allein in Vorarlberg. Sie alle hatten keinen Zugang zum Energiekostengutschein.

Die Idee der Politik sei gut gewesen, doch die Umsetzung bei der Gesetzesgebung hätte nicht funktioniert, kritisierte Heinzle. "Da tut die Politik schon mal Gutes und kriegt es dann nicht". Er fordert vom Gesetzgeber mehr Sorgfalt

Die Vorgehensweise der Bundesregierung habe viele Bürger vor den Kopf gestoßen. Wie aussichtsreich die Klage ist, wagte Heinzle nicht zu beurteilen, man sehe aber durchaus Erfolgschancen. Ein Urteil im Sinne der AK könnte erhebliche Konsequenzen haben, war die AK überzeugt. Heinzle hoffte auf eine Nachzahlung für all jene, die bisher nicht zum Zug kamen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Republik Österreich wird von der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) verklagt.
  • Sie sieht die Bedingungen für den Energiekostengutschein als gleichheitswidrig an.