Abschaffung der kalten Progression: Wer jetzt was bekommt
Mit Jahresbeginn wurde die "kalte Progression" abgeschafft. Zwei Drittel davon sollen automatisch an die Steuerzahler zurückgehen, so die Bundesregierung.
1,2 Milliarden für Erwerbstätige und Familien
Das verbleibende "letzte Drittel" soll nun vor allem Erwerbstätigen, Familien und Pensionist:innen zugute kommen.
"1,2 Milliarden Euro gehen direkt an die Menschen zurück, die etwas leisten in unserem Land", so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Denn: "Leistung soll sich lohnen" und "Wer mehr arbeitet, der hat auch was davon."
Es gehe vor allem um die Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen, aber auch um die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und die Entlastung von Familien. Mit 1.1.2024 sollen Sozial- und Familienleistungen zur Gänze valorisiert werden.
Brunner: Erwerbstätige sparen sich 3,6 Milliarden Euro
Erwerbstätige sparen sich somit im kommenden Jahr 3,6 Milliarden Euro, verkündete Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). 2,4 Milliarden Euro würden automatisch über die Erhebung der Tarifgrenzen kommen, das verbliebene letzte Drittel könne für "Schwerpunktsetzungen" verwendet werden.
Während 2023 lediglich die ersten zwei Tarifstufen entlastet wurden, sollen im kommenden Jahr sämtliche Einkommensbezieher entlastet werden.
Gestaffelte Anpassung der Tarifgrenzen
- die erste Tarifstufe um in Summe 9,6 %
- die zweite Tarifstufe um in Summe 8,8 %
- die dritte Tarifstufe um weitere in Summe 7,6 %
- die vierte Tarifstufe um weitere in Summe 7,3 %
Neue Tarifgrenzen
- Bis 12.816 Euro (0%)
- Bis 20.818 (20%)
- Bis 34.513 (30%)
- Bis 66.612 (40%)
- Bis 99.266 (48%)
- Über 99.266 (50%)
Die Absetzbeträge sollen außerdem zu 100 Prozent an die Inflationsrate angepasst werden.
Steuerliche Begünstigungen
Mit der Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden sollen außerdem steuerliche Anreize für Mehrarbeit gesetzt werden. So soll der monatliche Freibetrag dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben werden. Der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden soll in den Jahren 2024 und 2025 200 Euro im Monat betragen.
Der Grundbetrag für Selbstständige soll unterdessen auf 33.000 Euro angehoben werden. Die Home-Office-Regelung wird unbefristet verlängert.
Auch der Kindermehrbetrag wird von 550 Euro 700 Euro angehoben. Der Freibetrag für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steigen auf 400 Euro. Der Zuschuss eines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung soll nun für Kinder bis 14 Jahre möglich sein und von 1.000 Euro auf 2.000 Euro verdoppelt werden.
Zusammenfassung
- Das variable Drittel der sogenannten kalten Progression wird zu Entlastung der niedrigen und mittleren Einkommen verwendet.
- Zusätzlich sollen Familien steuerlich entlastet werden, wie die Regierung am Freitag angekündigte.