Über 1.500 Menschen schlossen sich Musterklage gegen CTS Eventim an
Bis Ende Februar hätten sich 1.513 Verbraucher:innen in das Klageregister eingetragen, sagte ein Sprecher des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Der Verband hatte die Musterfeststellungsklage gegen den Ticketverkäufer angestrengt. Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Eventim bei abgesagten Veranstaltungen einzelne Komponenten des Ticketpreises einbehalte. So blieben Käuferinnen und Käufer etwa auf der Buchungsgebühr sitzen. Die Musterfeststellungsklage hatten die Verbraucherschützer beim Bayerischen Oberlandesgericht eingereicht. Betroffene können sich der Klage laut vzbv anschließen, bis es zur ersten mündlichen Verhandlung kommt. Ein Datum dafür ist demnach noch nicht angesetzt.
Klage für Eventim unbegründet
Eventim hält die Klage für unbegründet. "Bereits das Landgericht München hat in seinem Urteil aus dem Juni 2021 ausdrücklich verneint, dass Ticketkäufer bei Absagen oder Verlegungen Erstattungsansprüche gegen CTS Eventim haben", sagte eine Sprecherin der dpa. Das Gericht habe betont, dass derlei Ansprüche allenfalls gegen den Veranstalter bestünden.
In einer Musterfeststellungsklage können Verbraucherverbände die Anliegen von mehreren Betroffenen bündeln. Ihre Ansprüche verjähren dann nicht. Nach Abschluss der Musterfeststellungsklage ist das Ergebnis für die Fälle aller angemeldeten Verbraucherinnen und Verbraucher verbindlich.
Zusammenfassung
- Streit um die Rückerstattung von Ticketpreisen haben sich mehr als 1.500 Menschen einer Musterfeststellungsklage gegen den deutschen Ticketverkäufer CTS Eventim angeschlossen
- Bei CTS Eventim handelt es sich um den Mutterkonzern von oeticket in Österreich.