Kunstmuseum Basel lehnt Rückgabe eines Rousseau-Bildes ab
Ein Anspruch sei nicht gegeben, doch führe man Gespräche über eine "gerechte und faire Lösung" im Sinne des Washingtoner Abkommens und strebe eine Vergleichslösung an. Charlotte von Wesdehlen (1877-1946) war eine aus Deutschland eingebürgerte Schweizerin jüdischer Herkunft, die ihre Heimatstadt Berlin aufgrund der NS-Verfolgung verlassen musste. Sie verkaufte das Werk, weil sie für ihren Lebensunterhalt in der Schweiz Geld benötigte, zu einem "schandbar billigen Preis" wie es Georg Schmidt, der damalige Direktor des Kunstmuseums Basel, nannte. Der Begriff "Fluchtgut" wurde als Unterscheidung von "Raubkunst" eingeführt, könne aber in manchen konkreten Fällen Ansprüche auf Rückgabe begründen, so eine Medienmitteilung. "Eine solche Ausnahme ist laut Kunstkommission und Kunstmuseum im vorliegenden Fall weder ersichtlich noch begründet", hieß es heute.
Das Museum werde nach dem Ende der laufenden Ausstellung "Matisse, Derain und ihre Freunde" bei der Reintegration des Bildes in die Sammlung im Hauptbau mittels Hinweisschild und QR-Code auf die Herkunft des Kunstwerkes aufmerksam machen. Eine finanzielle Entschädigung in "angemessener" Höhe werde angestrebt. "Ein Betrag wäre Teil der Verhandlungen und damit grundsätzlich vertraulich", sagte Felix Uhlmann, Präsident der Kunstkommission, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Zusammenfassung
- Das Kunstmuseum Basel führt Gespräche über eine Entschädigung wegen des Kaufes des Gemäldes "La muse inspirant le poète / Apollinaire et sa muse" von Henri Rousseau (1909).
- 1940 hat das Museum das Werk der Gräfin Charlotte von Wesdehlen abgekauft.
- "Eine solche Ausnahme ist laut Kunstkommission und Kunstmuseum im vorliegenden Fall weder ersichtlich noch begründet", hieß es heute.