puls24 Logo

Zwei Jahre Haft für Love Scam-Betrügereien

Ein 58-Jähriger ist am Montag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit Love Scam-Betrügereien rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der seit längerem in Wien lebende Mann gehört einer nigerianischen Bande an, die auf Partnervermittlungsbetrügereien auf Online-Plattformen spezialisiert war. Er stellte von 2020 bis Ende 2023 sein Konto für von Opfern getätigten Überweisungen zur Verfügung. Ihm konnte ein Schaden von 500.000 Euro zugerechnet werden.

Mit dem unmittelbaren unlauteren Schwindel hatte der 58-Jährige nichts zu tun. Er machte sich nicht selbst online auf die Suche nach Frauen, die einen Partner suchten, von unbekannten Männern auf Dating-Plattformen die große Liebe vorgemacht und von den Betrügern dann erklärt bekamen, vor einem Treffen müssten gewisse Dinge bezahlt werden. Der Angeklagte kannte allerdings mehrere Täter und fungierte für diese als "Verbindungsglied", wie die Staatsanwältin sagte. Sie sprach von einer "erdrückenden Beweislage", der Mann habe die von seinen Bekannten ergaunerten Gelder auf Drittkonten transferiert oder behoben und auf anderen Kanälen den Hintermännern zukommen lassen.

"Er kannte viele aus der nigerianischen Community, die über ihn Überweisungen durchgeführt haben", meinte Verteidiger Josef Philipp Bischof. Das Bankwesen in Nigeria liege im Argen, da habe man sich seines Mandanten bedient: "Er wurde instrumentalisiert." Etliche Überweisungen seien rechtlich unbedenklich gewesen, in den von der Anklage inkriminierten Fällen "war ihm aber klar, dass es nicht legale Tätigkeiten sind", sagte Bischof.

Der 58-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter das Urteil an. Die Staatsanwältin war mit der Entscheidung ebenfalls einverstanden. Der Schuldspruch wegen Geldwäscherei und Beteiligung am schweren gewerbsmäßigen Betrug erwuchs somit in Rechtskraft.

ribbon Zusammenfassung
  • Der entstandene Schaden durch die Betrügereien beträgt 500.000 Euro. Der Mann fungierte als Verbindungsglied und transferierte die ergaunerten Gelder auf Drittkonten.
  • Der Schuldspruch wegen Geldwäscherei und Beteiligung am schweren gewerbsmäßigen Betrug ist rechtskräftig. Der Angeklagte nahm das Urteil an, und die Staatsanwältin war ebenfalls einverstanden.