Zwei Jahre Haft für Kärntner wegen Betrug und Geldfälschung
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Geldfälschung ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Kärntner zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte Geldscheine in einem Copyshop ausdrucken lassen und darüber hinaus trotz seiner prekären finanziellen Lage immer wieder Kleinkredite aufgenommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 32-Jährige hatte sich zu den Vorwürfen schuldig bekannt. Zur Geldfälschung hätten ihn zwei Bekannte angestiftet, sagte er in seiner Einvernahme durch den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Matthias Polak. Insgesamt 15 Stück 200-Euro-Scheine und zwölf Stück 100-Euro-Scheine hatte er ausdrucken lassen - mit der Begründung, er brauche die Blüten für ein Fotoshooting. Anschließend beklebte er die Scheine noch mit Silberfolie, um das Hologramm nachzuahmen. Ein Teil des Falschgeldes wurde bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt, in Umlauf gekommen sei aber nichts davon, beteuerte der 32-Jährige.
Weitaus umfangreicher waren die Betrugsvorwürfe in der Anklage von Staatsanwältin Lisa Kuschinsky: So habe der Mann trotz seiner prekären finanziellen Lage immer wieder Kleinkredite aufgenommen und dabei auch immer wieder abweichende Daten angegeben. Die so finanzierten Handys, Tablets und Computer verkaufte er anschließend weiter. Fast 60 Mal habe er solche Kredite beantragt, mehr als 20 Mal bekam er so auch Geld. Der angerichtete Schaden wurde mit rund 45.000 Euro beziffert.
Der Kärntner, der seit fünf Monaten in Untersuchungshaft sitzt, beteuerte, er habe die Kreditraten immer bezahlen wollen: "Ich hatte nie die Absicht, dass ich jemanden bösartig schädige." "Das ist im Jänner 2018 losgegangen, aufgehört hat es im Oktober 2019. Es reicht schon für einen Betrug, wenn Sie so marod waren und es zumindest für möglich gehalten haben, dass Sie den Kredit nicht zurückzahlen können, also wenn Sie sich verkalkulieren, trotzdem weitermachen und im Hinterkopf haben, dass sich alles nicht ausgeht", bemerkte Richter Polak.
Helge Schreyer, der Verteidiger des 32-Jährigen, betonte in seinem Plädoyer, wie leicht es oft sei, von Banken Sofortkredite zu bekommen: "Eine gewisse kriminelle Energie war da. Aber wenn man die Kontrollmechanismen berücksichtigt, wie Sofortkredite vergeben werden dürfen, dann ist diese kriminelle Energie vielleicht nicht so hoch gewesen, wie von der Staatsanwaltschaft vermutet." Er verwies auf das Geständnis seines bisher völlig unbescholtenen Mandanten, der auch zur Aufklärung des Falles beigetragen habe.
In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Polak ebenfalls auf die Unbescholtenheit und das Geständnis des 32-Jährigen - andererseits auch auf die hohe Strafdrohung für Geldfälschung, worauf ein bis zehn Jahre Haft stehen. Außerdem habe bei der Entscheidung über die Strafhöhe auch die Generalprävention eine Rolle gespielt. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwältin Kuschinsky gab keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Geldfälschung ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt ein 32-jähriger Kärntner zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
- Der Mann hatte Geldscheine in einem Copyshop ausdrucken lassen und darüber hinaus trotz seiner prekären finanziellen Lage immer wieder Kleinkredite aufgenommen.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.