Zahl der Betretungs- und Annäherungsverbote 2022 gestiegen
Mit 14.643 Betretungs- und Annäherungsverboten nach dem Gewaltschutzgesetz ist deren Zahl im Vorjahr im Vergleich zu 2021 mit 13.690 gestiegen. Das Innenministerium (BMI) teilte am Sonntag mit, dass sich im selben Zeitraum die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen im Bereich Gewalt in der Privatsphäre auf fast 209 vervierfacht haben, 2021 lag die Zahl bei 57. Eine weitere Intensivierung der Konferenzen ist laut Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein Schwerpunkt für 2023.
Gewaltschutzbudget so hoch wie noch nie
In Fallkonferenzen sollen Maßnahmen zwischen zuständigen Behörden und Institutionen in sogenannten "Hochrisiko-Fällen" koordiniert werden. Die neu hinzugekommene Beratung für Gefährder und Gefährderinnen belief sich im ersten vollen Jahr auf 11.923, die gesetzliche Bestimmung trat mit 1. September 2021 in Kraft und kam in den ersten vier Monaten auf 3.839 Gespräche, rund 90 Prozent der Gefährder sind männlich. Die Zahl der Präventionsbediensteten wurde mit 1.186 in zwei Jahren mehr als verdoppelt, 2020 belief sich deren Zahl noch auf 500. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) wies darauf hin, dass es seit Beginn ihrer Amtszeit im Jänner 2020 gelungen sei, das Frauenbudget mehr als zu verdoppeln - der Großteil fließe auch 2023 wieder in den Gewaltschutz. "Dieses Jahr werde ich darüber hinaus einen neuen Fokus auf Schutz- und Übergangswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder setzen", kündigte Raab an. Laut BMI sei das Gewaltschutzbudget mit 24,6 Millionen Euro jährlich so hoch wie noch nie.
Sensibilisierung der Gesellschaft
Der Anstieg der Betretungs- und Annäherungsverbote ist laut BMI vor allem auf die Sensibilisierung in der gesamten Gesellschaft zurückzuführen, hieß es unter Hinweis auf eine Pressekonferenz des Dachverbands der Gewaltschutzzentren Ende Jänner - die Zunahme an Betretungs- bzw. Annäherungsverboten bedeute daher nicht zwangsläufig eine Zunahme von Gewalt in der Privatsphäre. Sie bedeute aber jedenfalls eine hohe Bereitschaft zur Anzeige - vorwiegend durch die Opfer selbst, aber auch durch Nachbarn und Angehörige.
ewalttätige Partner: Jede 7. Frau betroffen
SPÖ kritisiert: "Maßnahmen zu wenig"
"Die Anzahl der Hochrisikokonferenzen ist nur ein kleiner Schritt, es braucht regelmäßige und standardisierte Gefährdungsanalysen, um die Frauen vor Gewalt zu schützen", so die Kritik der SPÖ-Frauenvorsitzenden Eva-Maria Holzleitner in einer Aussendung am Sonntag. Außerdem sei es ein Gebot der Stunde, die finanzielle Absicherung für die wichtigen Frauen- und Mädchenberatungsstellen zu garantieren.
"Angesichts der hohen Anzahl von Femiziden in den letzten Jahren sind die heute präsentierten Maßnahmen zu wenig. Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die so dringend notwendig wäre, braucht es einen Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt", forderte Holzleitner. Die von Österreich unterzeichnete und 2011 ausgearbeitete Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa, es sieht auch eine Gleichstellung der Geschlechter und die Abschaffung diskriminierender Vorschriften in den Unterzeichnerstaaten vor.
Luf: Umsetzung der Gewaltschutzgesetze "zahnlos"
Alia Luf, Juristin bei den Autonomen Frauenhäusern in Österreich, spricht bei PULS 24 über die alarmierenden Zahlen von Männergewalt gegen Frauen.
NEOS sehen "zu wenig Gewaltprävention"
"Im aktuellen Frauenbudget findet sich viel zu wenig zu Gewaltprävention und Gesellschaftsarbeit", hieß es von NEOS-Frauensprecherin Henrike Brandstötter. Sie hob insbesondere die Prävention hervor, "wir müssen dort ansetzen, bevor etwas passiert". Dazu gehöre eine Bestandsaufnahme aller Gewaltschutzeinrichtungen samt Angeboten. "Bei den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie der Vielfalt der Angebote kommt es sowohl zu Doppelgleisigkeiten als auch zu weißen Flecken in Gegenden ohne jedes Angebot für von Gewalt betroffene Frauen", hieß es dazu. Ebenso fehle ein Fokus auf Minderjährige, denn laut Brandstötter sei ein Drittel aller Opfer von Vergewaltigung oder Nötigung unter 18 Jahren alt und, zu den Übergriffen käme es hier meist im familiären Umfeld - eine dementsprechende Weiterentwicklung des Gewaltschutzpakets wurde erneut eingefordert.
Themenfeld in Polizeiausbildung
In der Ausbildung der Polizei nehme das gesamte Themenfeld einen breiten Bereich ein, rund 40 Unterrichtseinheiten für die Ausbildung in dieser Sparte würden verwendet. An Maßnahmen nannte das BMI unter anderem die Erweiterung des Betretungsverbots zum Annäherungsverbot per 1. Jänner 2020, das obligatorisches Waffenverbot nach Betretungs- und Annäherungsverbot - verankert im Waffengesetz seit 1. Jänner 2022 sowie die verpflichtende Beratung für Gewalttäter seit September 2021 im Ausmaß von sechs Stunden und die Möglichkeit der Anordnung einer verpflichtenden Gewaltpräventionsberatung durch Richter und Richterinnen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung zum Schutz gegen Gewalt. Zudem wurde im März vergangenen Jahres die Arbeitsgruppe Gewaltschutz zum regelmäßigen Austausch zwischen Vertreterinnen der NGO und den Vertreterinnen des BMI/BKA eingerichtet.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) erinnerte an den Umstand, dass jede dritte Frau in ihrem Leben schon einmal körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren musste: "Die Justiz konnte in den vergangenen drei Jahren bereits viele wirkungsvolle Maßnahmen zur Stärkung des Gewaltschutzes umsetzen, wie etwa die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung und den Ausbau des Unterstützungsangebots für von Gewalt betroffene Frauen. Unser Ziel muss es sein, die Gewaltspirale möglichst früh zu unterbrechen, nur so können wir für echten Schutz und Sicherheit der Betroffenen sorgen."
Hilfe für Gewalt-Betroffene gibt es hier:
- Gewaltschutzzentren Österreichs: 0800/700 217
- Frauenhelpline (Mo-So, 0-24 Uhr, kostenlos): 0800 / 222 555
- Männerberatung (Mo-Fr, Ortstarif): 0720 / 70 44 00
- Männernotruf (Mo-So, 0-24 Uhr, kostenlos): 0800 / 246 247
- Telefonseelsorge (Mo-So, 0-24 Uhr, kostenlos): 142
Zusammenfassung
- Mit 14.643 Betretungs- und Annäherungsverboten nach dem Gewaltschutzgesetz ist deren Zahl im Vorjahr im Vergleich zu 2021 mit 13.690 gestiegen.