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Korruption bei Wiener Wohnen: Bedingte Haftstrafen

Im Korruptionsprozess rund um Aufträge in Objekten von Wiener Wohnen wurden die Hauptangeklagten am Mittwoch zu jeweils 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein Firmenchef hatte Dutzende Werkmeister von Wiener Wohnen bestochen, um an Aufträge zu kommen.

Das Großverfahren um den Bestechungs- und Korruptionsskandal bei Wiener Wohnen ist am Mittwochabend am Landesgericht für die Hauptangeklagten mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen zu Ende gegangen.

Ein 58-jähriger Firmenchef, der von April 2011 bis 2013 Dutzende Werkmeister von Wiener Wohnen "geschmiert" haben soll, und zwei enge Mitarbeiter des Unternehmers fassten jeweils 15 Monate bedingt aus.

Die Firmengruppe des 58-Jährigen hatte seinerzeit für Wiener Wohnen Aufträge erledigt. In Form von "Häuserlisten" oder "Reparaturlisten" wurden in Gemeindebauanlagen anfallende Arbeiten durchgeführt.

Bestechung mit Gutscheinen

Um weiterhin und zusätzlich Arbeitsaufträge zu erhalten, sollen Werkmeister mit Tank- und Einkaufsgutscheinen, in selteneren Fällen auch mit Sachwerten bedacht worden sein. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer "Gutscheinverwaltung". Drei, später fünf Prozent des Umsatzes seien maßgeblich für die Höhe der "Zuckerln" gewesen.

Der Schöffensenat ging dabei davon aus, dass die Zuwendungen für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften erfolgten, "um die Werkmeister bei Laune zu halten", wie der vorsitzende Richter Thomas Spreitzer in der Urteilsbegründung feststellte.

Die drei Hauptangeklagten - neben dem Unternehmer, der im inkriminierten Zeitraum eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb sowie mehrere Baufirmen betrieb, dessen Geschäftsführer sowie die Chefin über die Buchhaltung und das Personalwesen - wurden daher wegen Vorteilszuwendung im Sinne des §307a StGB schuldig erkannt. Die leugnende Verantwortung des 58-Jährigen bezeichnete der Richter als gleichermaßen "einzigartig" wie "völlig unglaubwürdig".

Werkmeister bekannten sich "nicht schuldig"

Drei Werkmeister, die sich in dem seit September laufenden Verfahren bis zuletzt "nicht schuldig" bekannt hatten, erhielten wegen Bestechlichkeit zwischen einem und drei Monate bedingt. Die unterschiedlichen Strafen erklärten sich am unterschiedlichen Ausmaß der individuellen Bereicherung, die zwischen 50 und 830 Euro lag.

Dutzende Diversionen

40 ursprünglich ebenfalls mitangeklagte Werkmeister waren vor dem Prozessfinale großteils diversioniell erledigt worden. "Die haben zumindest zugegeben, dass es diese Vorfälle gegeben hat und dass es ihnen leid tut", meinte der Richter. Daher habe man bei ihnen von einer Verurteilung absehen können. Einige wenige Werkmeister wurden überhaupt mangels an Beweisen freigesprochen - das traf am Ende auch auf einen Beschäftigten des Unternehmers zu, dem nicht nachgewiesen werden konnte, dass er einen Tatbeitrag zu den strafrechtlichen Handlungen geleistet hatte.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger erbaten Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Korruptionsprozess rund um Aufträge in Objekten von Wiener Wohnen wurden die Hauptangeklagten am Mittwoch zu jeweils 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.
  • Ein Firmenchef hatte Dutzende Werkmeister von Wiener Wohnen großteils mit Gutscheinen bestochen, um an Aufträge zu kommen.
  • Drei Werkmeister wurden wegen Bestechlichkeit zu bedingten Strafen von einem bis drei Monaten verurteilt, abhängig vom Ausmaß ihrer Bereicherung (50 bis 830 Euro).
  • Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich noch nicht endgültig geäußert.