Wiener Verordnung zur Registrierung in Gastronomie liegt vor
Wirten, die sich weigern, die Regelung umzusetzen, drohen Geldstrafen - deren Höhen im Epidemiegesetz geregelt sind. Eine Handhabe gegen Gäste, die falsche Angaben machen, gibt es nicht. Auch Ausweise müssen vom Wirt nicht kontrolliert werden, wie im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betont wurde. Man hoffe aber, dass die Gäste sich eintragen werden, da es ja in ihrem Interesse sei, hieß es.
Wer nur bestellt und abholt, braucht kein Formular. Denn Take-Away-Lokale sind nicht von den Regelung umfasst - sofern man dort die Speise nicht verzehrt. Ähnliches gilt auch für Gasthäuser, bei denen man Essen mitnehmen kann. Wer nur kurz dort verweilt, muss sich nicht registrieren lassen. Wartet man jedoch während der Zubereitung im Lokal und konsumiert dort etwa ein Getränk, ist das Formular auszufüllen.
Wie Wien plant auch das Land Niederösterreich die Einführung der Gastro-Registrierungspflicht für Gäste. Das kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Freitag an. Sollte die Ampel in einem Bezirk auf Rot geschaltet werden, gibt es zusätzlich eine Vorverlegung der Sperrstunde von 1.00 auf 22.00 Uhr. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) soll in den kommenden Tagen die Vorgaben ausgeben, die nach Möglichkeit in Abstimmung mit Wien umgesetzt werden sollen.
Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) zeigte sich bezüglich einer Registrierungspflicht in der Gastronomie zunächst noch abwartend, er signalisierte aber, dass er dem Thema grundsätzlich positiv gegenüber stehe. "Es sind für mich noch einige rechtliche und organisatorische Punkte dazu mit dem Bund abzuklären", meinte der Landeshauptmann auf APA-Anfrage. Er habe diese Woche aber bereits gemeinsam mit der Wirtschaftskammer darauf hingewiesen, dass eine Registrierungspflicht für ihn in Tirol prinzipiell denkbar wäre.
Hingegen plant Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) derzeit nicht mit der Maßnahme: "Eine Gastro-Registrierungspflicht nach Wiener Vorbild ist ebenso wie die Vorverlegung der Sperrstunde nach Vorbild der westösterreichischen Bundesländer im Burgenland derzeit nicht vorgesehen", stellte Doskozil auf APA-Anfrage fest. Die Burgenländer würden sich im Umgang mit den Covid-Maßnahmen sehr diszipliniert und verantwortungsbewusst zeigen. "Wir sind aufgrund der Vorsicht der Gäste und der Disziplin der Betriebe auch gut durch die zu Ende gehende Sommersaison gekommen", so Doskozil.
"Im Moment gehen wir davon aus, dass die neuen - ohnehin verschärften - Regelungen für die Gastronomie derzeit ausreichend sind - wobei natürlich die weitere Entwicklung der Infektionszahlen genau zu beobachten sein wird. Generell gilt, dass die Bevölkerung in allen Bereichen aufgefordert ist, sich vorsichtig und umsichtig zu verhalten", betonte der Landeshauptmann.
Im Bundesland Salzburg wird mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie kommen. "Fachlich wird es als sinnvoll erachtet. Allerdings müssen die Modalitäten im Detail noch geklärt werden", sagte Regierungssprecher Franz Wieser zur APA.
Vor allem gehe es noch um die rechtliche Prüfung, auf welchen Grundlagen das Vorhaben umgesetzt werden soll. Auch der Datenschutz sei ein Thema. Auf jeden Fall geht Wieser davon aus, dass die Maßnahme "relativ zeitnah - vermutlich in den nächsten Tagen" verordnet wird. Und gelten soll sie im gesamten Bundesland, weil Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) einen "Fleckerlteppich" vermeiden wolle.
Kärnten steht einer Registrierungspflicht für Gastronomiebesucher ebenfalls offen gegenüber. "Wenn die Infektionszahlen deutlich ansteigen, das Contact Tracing ergibt, dass sich Infektionen auch vermehrt im Gastrobereich ereignen, dann wird eine Registrierungspflicht auch in Kärnten Thema im Experten-Koordinationsgremium sein. Wir schauen uns jetzt an, welche Erfahrungen Wien damit macht", sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Freitag auf Anfrage der APA.
In der Steiermark will man dem Wiener Modell hingegen vorerst nicht folgen: "Die steirischen Zahlen sind stabil. Deshalb sind vorerst keine Änderungen wie etwa eine Registrierung in der Gastronomie vorgesehen." Man wolle aber auch den Gesprächen mit den anderen Landeshauptleuten am Nachmittag nicht vorgreifen, hieß es aus dem Büro von LH Hermann Schützenhöfer (ÖVP).
Ablehnung kam aus Vorarlberg, wo vorerst von der Registrierungspflicht in der Gastronomie abgesehen wird. "Aktuell wird die Sperrstundenregelung umgesetzt", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landeshauptmanns. Ab heute, Freitag, müssen die Lokale in Vorarlberg - wie auch in Tirol und Salzburg - um 22.00 Uhr zusperren. Man wolle zunächst sehen, wie sich diese Maßnahme auf die Infektionszahlen auswirke. Die Registrierungspflicht behalte man sich als möglichen weiteren Schritt vor.
In Oberösterreich gibt es laut Wirtschafts- und Tourismus-Landesrat Markus Achleitner (ÖVP) seit Anfang Juli eine freiwillige Gästeregistrierung in der Gastronomie. "Wir appellieren an die Gastronomiebetriebe und die Gäste, diese Maßnahme konsequent umzusetzen, weil sie im Falle einer Corona-Infektion einen wichtigen Vorsprung beim Contact-Tracing verschafft", sagte der Politiker.
"Aufgrund der aktuellen Corona-Zahlen in Oberösterreich ist eine Verschärfung dieser freiwilligen Maßnahme aus aktueller Sicht nicht notwendig, ebenso wenig wie eine Vorverlegung der Sperrstunde so wie in anderen Bundesländern", betonte Achleitner.
Die Hoteliervereinigung (ÖHV) sprach sich indes für die Installation von "darfichrein.at" aus. Das System ist für Wirten und Gäste leicht zu bedienen. Letztere registrieren sich kostenlos und scannen beim Restaurantbesuch den QR-Code mit der Handy-Kamera, so ÖHV-Sprecher Markus Gratzer. Demnach würden die Daten verschlüsselt auf einem Server in Bayern gespeichert. Im Corona-Ernstfall gingen die Kontaktdaten entschlüsselt an die Behörden: "Keine Zettelwirtschaft und Sicherheit für Gast und Gastgeber", so Gratzer.
Zusammenfassung
- Die Daten dürfen nur im Infektionsfall bei einem Gast herangezogen werden.
- Er habe diese Woche aber bereits gemeinsam mit der Wirtschaftskammer darauf hingewiesen, dass eine Registrierungspflicht für ihn in Tirol prinzipiell denkbar wäre.
- Im Bundesland Salzburg wird mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie kommen.
- Die Registrierungspflicht behalte man sich als möglichen weiteren Schritt vor.