Wiener Polizei-Drohnen rund einmal täglich im Einsatz
Private Drohnen-Flüge sind wegen des Einzugsgebiets des Flughafens in Schwechat und der Helikopter-Landeplätze der Spitäler fast im gesamten Wiener Stadtgebiet rechtlich untersagt. Die Polizei hat rund um die Uhr eine Ausnahmegenehmigung, was aber nicht bedeutet, dass die Einsätze wahllos möglich sind und immer mehr werden. Es gibt polizeiintern klare Regelungen und Genehmigungsketten, wurde bei einem Hintergrundgespräch zur Vorstellung des neuen, zivilen Einsatzfahrzeuges der Drohnen-Piloten erläutert.
Der dunkelgraue Kleinbus wurde "für unsere Bedürfnisse umgebaut", berichtete Simon Lehmann, einer der Piloten, die UAS Operator genannt werden (Unmanned Aircraft System, zu Deutsch: Unbemanntes Luftfahrzeug). Das Fahrzeug dient mit einem Ladenkasten einerseits dem Transport der insgesamt bis zu 300 Kilo schweren Ausrüstung, die drei verschiedene Drohnenmodelle von klein bis groß umfasst. Andererseits können aus dem Fahrzeug Livebilder online übertragen und das Geschehen auf einem großen, ausklappbaren Bildschirm am Boden verfolgt werden.
Das Drohnen-Projekt war bei der Wiener Polizei 2018 mit einem Probebetrieb gestartet worden. 26 Drohnen-Piloten gibt es mittlerweile, die verschiedene Ausbildungsmodule mit Prüfungen durchlaufen müssen und die Einsätze meist nebenamtlich zu ihrer üblichen Tätigkeit im Wiener Polizeidienst absolvieren. Pro Einsatz sind mindestens zwei Beamtinnen oder Beamte nötig, bei längeren Einsätzen zumindest drei. Im Stadtgebiet arbeiten die UAS Operator meist von Dächern aus, wo sie über die Hauswarte Zugang bekommen. Das hat massive Vorteile", sagte Lehmann. Erstens muss auf Sicht zur Drohne geflogen werden und auf Dächern ist der Überblick im dicht verbauten Bereich besser. Außerdem stört unterhalb das WLAN aus Wohnungen den Funkkontakt zur Drohne.
Gerade auf der Höhe von Dachkanten gibt es ein weiteres Problem im Stadtgebiet. Dort jagen Tauben immer wieder die Drohne, berichtete Michael Müller, ein weiterer Drohnen-Pilot der Wiener Polizei. Den Tieren muss dann ausgewichen werden, auch wenn eine Taube zumindest dem größten von der Exekutive Fluggerät mit rund zehn Kilo nicht gefährlich werden dürfte. Auch ein Bienenschwarm habe sich einmal von einer Polizeidrohne angezogen gefühlt und ist dieser bis auf 120 Meter über dem Boden gefolgt, erzählte der Beamte.
Letztverantwortlich, ob ein Einsatz geflogen werden kann, ist der Pilot. Die Wetterverhältnisse und andere äußere Einflüsse können einen Flug unmöglich machen, eines der Drohnenmodelle ist jedoch auch bei Regen und Schneefall flugtauglich. Wenn ein Rotor ausfällt, gehen die Gerät in einen kontrollierten Sinkflug über. Auch bevor der Akku leer wird, kehrt die Drohne automatisch zum Startpunkt zurück. Direkt über Menschenansammlungen darf jedenfalls nicht geflogen werden. Bei Fußballspielen und Konzerten lassen sich die Zu- und Abströme von Personengruppen dennoch gut beobachten, was den Bodenkräften der Polizei wichtige Informationen liefert.
Auch Infrarotkameras sind in den Drohnen verbaut. Durch einen Infrarotstrahl in Funkwägen mit neuem Blaulichtbalken und Infrarotblitzer auf den Helmen von Spezialeinheiten können die Drohnen-Teams ihre Kollegen gut erkennen und leiten, erläuterte Lehmann. Die Zoom-Leistung der Kameras ist beachtlich, wie bei einer Vorführung am Dach der Landespolizeidirektion Wien am Schottenring demonstriert wurde. Die Drohnen liefern zudem ruhigere Bilder als der Polizeihubschrauber und aus geringerer Höhe, erläuterte Zauner. Polizei-Drohnen sind bereits in allen Bundesländern im Einsatz, sagte sie auf Nachfrage. Im Wiener Stadtgebiet sind es jedoch andere Herausforderungen und Einsatzgebiete als am Land.
Nicht selten taucht bei polizeilichen Drohnen-Einsätzen bei Großveranstaltungen plötzlich illegal eine private Drohne in der Luft auf, wurde bei dem Medientermin erläutert. Die Beamten suchen dann am Boden nach dem Piloten mit der Fernsteuerung in der Hand. Auch Touristen, die Luftbilder aus dem Urlaub mitnehmen wollen, werden im Stadtgebiet immer wieder mit Drohnen erwischt. Die Verwaltungsstrafen nach dem Luftfahrtgesetz reichen bis zu 22.000 Euro, betonte Zauner. Diese wird vom Magistrat festgelegt, die Polizei erstattet lediglich die Anzeige, erläuterte die Abteilungsleiterin. Dem Vernehmen nach reichten bisher verhängte Strafen vom niedrigen dreistelligen Euro-Bereich für den kurzen Drohnenflug eines Touristen bis zu 10.000 Euro für einen professionellen, aber nicht genehmigten Musikvideo-Dreh während eines Donauinselfest-Konzerts.
Zusammenfassung
- In Wien sind private Drohnenflüge aufgrund der Nähe zum Flughafen Schwechat weitgehend verboten, während die Polizei eine Ausnahmegenehmigung besitzt. Diese Einsätze unterliegen jedoch strengen internen Regelungen und Genehmigungsketten.
- Die Drohnen der Polizei sind mit Infrarotkameras ausgestattet und liefern ruhigere Bilder als ein Polizeihubschrauber. Bei Verstößen gegen das Luftfahrtgesetz können Strafen bis zu 22.000 Euro verhängt werden.