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Vorarlberger für das Schütteln seines Sohnes verurteilt

Ein 28-jähriger Vater ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden, weil er seinen nur wenige Monate alten Sohn geschüttelt hat. Wegen schwerer Körperverletzung wurde eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro ausgesprochen. Das Baby wurde schwer verletzt, ob Dauerfolgen bleiben, steht noch nicht fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Kind, heute 15 Monate alt, wurde zwei Mal misshandelt, einmal im Frühsommer 2021, dann noch einmal im Oktober. Beide Male wurde der Bub heftig geschüttelt. Dadurch erlitt er Einblutungen in den Hirnhäuten und den Augen. Ob Spätfolgen zurückbleiben, lässt sich laut Gutachter noch nicht sagen. Glaubt man der Statistik, muss die Frage allerdings bejaht werden. "Ich war einfach überfordert, mein Sohn hörte nicht auf zu schreien", bedauerte der 28-Jährige sein Verhalten vor Gericht.

Der Kindesvater bekannte sich vollumfänglich schuldig. Bisher war er unbescholten, weshalb die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt nachgesehen wurde. Die Geldstrafe von 1.800 Euro muss er bezahlen, ebenso die Schadenersatzforderungen der Krankenkasse. Diese belaufen sich auf über 41.000 Euro. Dem verletzten Buben schuldet der Vater ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 5.000 Euro. Auch für künftig auftretende Gesundheitsschäden haftet der Verurteilte.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 28-jähriger Vater ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden, weil er seinen nur wenige Monate alten Sohn geschüttelt hat.
  • Wegen schwerer Körperverletzung wurde eine bedingte Haftstrafe von sechs Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro ausgesprochen.
  • Das Kind, heute 15 Monate alt, wurde zwei Mal misshandelt, einmal im Frühsommer 2021, dann noch einmal im Oktober.
  • Diese belaufen sich auf über 41.000 Euro.