Verstoß gegen 3-G-Regel kostet ab sofort 90 Euro Strafe
Die Polizei kann künftig auch bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht Organmandate ausstellen. Das kommt etwa dann zum Tragen, wenn kein 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgewiesen werden kann. Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits etwa bei Verstößen gegen die Maskenpflicht.
Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft getreten. Das neue Strafregime - das ein Bußgeld bis zu 90 Euro vorsieht - gilt für in Österreich Ansässige ebenso wie für Touristen.
Bei 3-G-Verstößen hatte aktuell für eine Strafe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.
Zusammenfassung
- Die Polizei kann künftig auch bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht Organmandate ausstellen. Das kommt etwa dann zum Tragen, wenn kein 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgewiesen werden kann.
- Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits etwa bei Verstößen gegen die Maskenpflicht.
- Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft getreten. Das neue Strafregime - das ein Bußgeld bis zu 90 Euro vorsieht - gilt für in Österreich Ansässige ebenso wie für Touriste
- Bei 3-G-Verstößen hatte aktuell für eine Strafe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.