Verstoß gegen 3-G-Regel kostet ab sofort 90 Euro Strafe

Mit einer aktuellen Verordnung des Gesundheitsministers darf die Polizei ab sofort bei einem Verstoß gegen die 3-G-Regel ein Organstrafmandat verhängen. Die Strafe kann bis zu 90 Euro betragen.

Die Polizei kann künftig auch bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht Organmandate ausstellen. Das kommt etwa dann zum Tragen, wenn kein 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgewiesen werden kann. Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits etwa bei Verstößen gegen die Maskenpflicht.

Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft getreten. Das neue Strafregime - das ein Bußgeld bis zu 90 Euro vorsieht - gilt für in Österreich Ansässige ebenso wie für Touristen.

Bei 3-G-Verstößen hatte aktuell für eine Strafe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Polizei kann künftig auch bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht Organmandate ausstellen. Das kommt etwa dann zum Tragen, wenn kein 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorgewiesen werden kann.
  • Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits etwa bei Verstößen gegen die Maskenpflicht.
  • Eine entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist bereits mit Mittwoch 0.00 Uhr in Kraft getreten. Das neue Strafregime - das ein Bußgeld bis zu 90 Euro vorsieht - gilt für in Österreich Ansässige ebenso wie für Touriste
  • Bei 3-G-Verstößen hatte aktuell für eine Strafe ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.