Vater in NÖ getötet - U-Haft über 57-Jährigen verhängt
Das Landesgericht St. Pölten hat am Samstag über den 57-Jährigen, der seinen Vater (85) mit einem Schraubenzieher erstochen haben soll, die Untersuchungshaft verhängt. Befristet ist diese vorerst bis zum 27. April, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage mit. Bereits am Freitag war die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens angekündigt worden.
Nach der Einlangung der Expertise werde gegebenenfalls eine Umwandlung der U-Haft in eine vorläufige Anhaltung geprüft, sagte der Behördensprecher. Der Verdächtige ist besachwaltet, eine psychische Erkrankung kann laut Polizei nicht ausgeschlossen werden.
Die Tat soll sich bereits am Dienstag im gemeinsamen Wohnhaus in der Landeshauptstadt ereignet haben. Die Tochter und der Sachwalter des Beschuldigten entdeckten am Donnerstagnachmittag bei einem Besuch an der Wohnadresse den toten 85-Jährigen in der Badewanne und verständigten die Exekutive. Der Verdächtige ließ sich widerstandslos festnehmen und war bei der Einvernahme geständig.
Die Leiche wies nach Polizeiangaben mehrere Stichverletzungen im Oberkörper auf. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten beantragte eine Obduktion, mit einem vorläufigen Ergebnis wird im Laufe der kommenden Woche gerechnet.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht St. Pölten hat am Samstag über den 57-Jährigen, der seinen Vater (85) mit einem Schraubenzieher erstochen haben soll, die Untersuchungshaft verhängt.
- Befristet ist diese vorerst bis zum 27. April, teilte Staatsanwaltschafts-Sprecher Leopold Bien auf APA-Anfrage mit.
- Bereits am Freitag war die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens angekündigt worden.