Vater getötet: Sohn wird in Anstalt eingewiesen
Ein 39-Jähriger ist am Dienstag am Innsbrucker Landesgericht rechtskräftig wegen der Tötung seines Vaters in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.
Die Geschworenen stellten einstimmig fest, dass der Mann im September 2022 seinen 63-jährigen Vater mit mindestens 37 Stich- und Schnittverletzungen mit einem Kampfmesser getötet hatte. Sie folgten aber mehrheitlich den Ausführungen der Gerichtspsychiaterin, wonach der 39-Jährige unzurechnungsfähig war.
Unstimmigkeiten über Zurechnungsfähigkeit
Über die Zurechnungsfähigkeit hatte im Gericht zuvor Uneinigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung geherrscht, nachdem es dazu verschiedene Gutachten gab.
Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner stellte die Zurechnungsfähigkeit jedoch eindeutig in Abrede. Sechs der acht Geschworenen waren im Anschluss ihrer Meinung.
Der 63-Jährige war tot in seiner Wohnung in Innsbruck aufgefunden worden, nachdem sich Verwandte Sorgen gemacht hatten. Die Beamten waren über den Balkon in die Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Hötting gelangt, wo die blutüberströmte Leiche schließlich entdeckt wurde.
Gleichzeitig kam der damals 38-Jährige in eine Innsbrucker Polizeiinspektion und gab an, jemanden getötet zu haben.
Zusammenfassung
- Ein 39-Jähriger wurde am Dienstag wegen der Tötung seines Vaters in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
- Das Urteil ist rechtskräftig.