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US-Basketballerin Griner bleibt in russischer Haft

Nach ihrer Verurteilung zu neun Jahren Gefängnis in Russland hat ein Gericht den Berufungsantrag der US-Basketballspielerin Brittney Griner am Dienstag abgelehnt.

Das Gericht in Krasnogorsk in der Nähe von Moskau entschied, das im August verhängte Urteil "unverändert" zu lassen. Allerdings will die Justiz die Monate, die Griner bereits im Gefängnis verbracht hat, anrechnen.

"Traumatische" Strafe

Griner war im Februar bei ihrer Ankunft in Moskau festgenommen worden und wegen Drogenbesitzes zu neun Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Die USA hatten das Verfahren als politisch kritisiert. Griner hatte um eine Verkürzung ihrer "traumatischen" Strafe gebeten. Die Richterin wies die Berufung ab.

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Griner könne in naher Zukunft in eine Justizvollzugsanstalt überstellt werden, wo sie ihre Strafe verbüßen müsse. Sie wurde im Februar an einem Moskauer Flughafen mit einer kleinen Menge Haschisch verhaftet und Anfang August von einem Gericht in der russischen Hauptstadt verurteilt. International löste das Urteil eine Welle der Solidarität mit der Athletin aus.

Anwälte: Urteil ist hart und ungerecht

Griners Anwälte argumentierten vor dem Berufungsgericht, angesichts der geringen Menge des gefundenen Haschischs sei das Urteil hart und ungerecht. Griner hat sich in ihrem Schlusswort erneut schuldig bekannt, verwies aber auch darauf, dass ihr Urteil härter als die in Russland in solchen Fällen übliche Strafe ausgefallen sei.

Der Nationale Sicherheitsberater von US-Präsident Joe Biden, Jake Sullivan, betonte, dass die US-Regierung bereit sei, "außergewöhnliche Anstrengungen zu unternehmen und harte Entscheidungen zu treffen", um im Ausland inhaftierte US-Bürger zu befreien. Man habe in den vergangenen Wochen "über alle verfügbaren" Kanäle weiter mit Moskau verhandelt. Griner werde "weiterhin zu Unrecht unter unerträglichen Umständen festgehalten", so Sullivan.

0,5 Gramm Haschisch-Öl

Bei der Einreise am Flughafen Moskau-Scheremetjewo waren bei Griner sogenannte Vape-Kartuschen und Haschisch-Öl gefunden. Es soll sich um 0,5 Gramm gehandelt haben. Dies wurde als illegaler Drogenbesitz und versuchter Schmuggel gewertet. Die US-Regierung bemüht sich intensiv um ihre Freilassung.

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  • Nach ihrer Verurteilung zu neun Jahren Gefängnis in Russland hat ein Gericht den Berufungsantrag der US-Basketballspielerin Brittney Griner am Dienstag abgelehnt.