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Tochter missbraucht: 15 und 12 Jahre für Kärntner Ehepaar

Das Schöffengericht sieht als erwiesen an, dass das Ehepaar ihre Tochter vergewaltigt und missbraucht haben. Der Mann wurde zu 15 Jahren Haft, die Frau zu 12 Jahren Haft verurteilt.

Der Prozess fand am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Mann bekam mit 15 Jahren Haft die mögliche Höchststrafe und eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Die Frau wurde zu zwölf Jahren verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sie die Tochter gemeinsam missbraucht und vergewaltigt haben. Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen.

Keine Milderungsgründe

Mit Blick auf den den angeklagten Mann sprach Richter Gernot Kugi davon, dass es keine Milderungsgründe gebe: "Was Sie verbrochen haben, das verdient die Höchststrafe. Ihre Stieftochter ist gezeichnet für das restliche Leben. Sie ist schwerst traumatisiert." Ein frühes Geständnis der leiblichen Mutter sowie ihre ängstlich-vermeidende Persönlichkeitsstörung haben zu der Milderung auf zwölf Jahre geführt.

Dazu kommen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld und ein Feststellungsbegehren: Die beiden müssen für jegliche Folgeschäden der Betroffenen aufkommen. Staatsanwältin Sandra Agnoli verzichtete auf Rechtsmittel, genau wie die Angeklagte. Für sie ist das Urteil rechtskräftig. Der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit, sein Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Ehepaar ist am Donnerstag am Klagenfurter Landesgericht zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
  • Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass sie die Tochter gemeinsam missbraucht und vergewaltigt haben.
  • Der Mann bekam 15 Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. Die Frau wurde zu zwölf Jahren verurteilt.
  • Das Urteil gegen die Frau ist rechtskräftig, der Mann erbat drei Tage Bedenkzeit.
  • Dazu kommen 5.000 Euro Teilschmerzensgeld und ein Feststellungsbegehren: Die beiden müssen für jegliche Folgeschäden der Betroffenen aufkommen.
  • Mit Blick auf den den angeklagten Mann sprach Richter Gernot Kugi davon, dass es keine Milderungsgründe gebe.