Sturz auf nicht geräumten Weg: Wer haftet?
Es ist wieder rutschig auf Österreichs Geh- und Radwegen. Die Sturzgefahr ist dementsprechend groß, vor allem, wenn die Wege nicht geräumt wurden. Wer dann Schuld hat, ist eine Frage der Verantwortlichkeiten.
Für Schneeräumungen sind grundsätzlich die Städte oder Gemeinden zuständig. Aber auch private Liegenschaftseigentümer stehen in der Pflicht.
Grundeigentümer müssen Gehweg räumen
Laut dem Gesetz muss der Grundeigentümer Gehsteige, die im Umkreis von maximal drei Metern gemessen von der Grundstücksgrenze liegen, zwischen 6.00 und 22.00 Uhr streuen oder räumen.
Auch wenn kein Fußweg vorhanden ist, muss ein Streifen mit einer Breite von einem Meter gesäubert und gestreut werden.
Ein Pflichtverstoß kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wenn jemand stürzt, drohen auch Schadenersatzforderungen.
Radfahrer dürfen im Zweifelsfall die Straße nutzen
Radwege fallen indes immer in den Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand.
Jedoch stehen Fuß- und Radwege bei Gemeinden und Städten nicht ganz oben auf der Prioritätenliste. Vor ihnen rangieren die Hauptverkehrswege und Nebenstraßen, wie Jürgen Wagner vom ÖAMTC gegenüber dem ORF betont.
Ist ein Radweg nicht ausreichend geräumt, dürfen Radfahrer:innen auch die Straße benützen.
Das Winterdienst-Team der Wiener MA48 arbeite derzeit auch auf Hochtouren, wie die Stadt Wien auf Twitter (heute "X") klarstellt. Bei einer Straßenlänge von rund 2.800 Kilometer könne man aber nicht überall gleichzeitig räumen.
Auf der Plattform verweist die Stadt erneut darauf, dass Gehsteige in der Pflicht der Grundeigentümer liegen.
https://twitter.com/Stadt_Wien/status/1732352904869077011
Zusammenfassung
- Wenn ein Passant auf Schnee und Eis stürzt und sich verletzt, dann könnte dies an Fremdverschulden liegen.
- Denn Schneeräumpflichten sind in Österreich eindeutig geregelt, wenn auch etwas undurchsichtig.
- Für Schneeräumungen sind grundsätzlich die Städte oder Gemeinden zuständig.
- Aber auch Grundeigentümer sind verantwortlich.