APA/GEORG HOCHMUTH

Obdachlose in Wien getötet: Haftstrafe auf 13 Jahre erhöht

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag die Strafe für einen 18-Jährigen erhöht, der im November 2024 am Landesgericht für Strafsachen wegen Doppelmordes an zwei wohnungslosen Männern, versuchten Mordes an einer unterstandslosen Frau und schwerer Körperverletzung zulasten seiner Mutter zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war.

Die Strafe wurde um ein Jahr auf 13 Jahre Haft erhöht, bestätigte ein OLG-Sprecher Medienberichte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Senat habe einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben, hieß es zur APA. Der Anklagebehörde war die vom Erstgericht verhängte Strafe zu gering erschienen.

Der Höchstrahmen liegt bei 15 Jahren. Ein Schwurgericht hatte den 18-Jährigen zusätzlich aufgrund einer schwerwiegenden und nachhaltigen Persönlichkeitsstörung und seiner damit verbundenen Gefährlichkeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.

Es sei ihm "schlecht gegangen"

Im Juli und August 2023 hatte der zu den Tatzeitpunkten 16-jährige Bursch in drei Nächten zwei obdachlose Männer im Schlaf mit einem Messer angegriffen und getötet sowie eine weitere unterstandslose Frau schwer verletzt.

Mitte Dezember 2023 ging er schließlich selbst in eine Polizeiinspektion, um sich zu stellen. Er habe vor den Taten "eine innere Wut, Unruhe und unendliche Traurigkeit" verspürt, sagte er über das Motiv.

Es sei ihm "schlecht gegangen", er habe den Wunsch gehabt, "dass sich einmal jemand schlechter fühlt", sagte er damals.

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Bursche sei zurechnungsfähig gewesen

Neben den Tötungsdelikten war vergangenen November am Landesgericht auch eine gegen die Mutter des Burschen gerichtete Gewalttat verhandelt worden, die von den Geschworenen als schwere Körperverletzung beurteilt wurde.

Zwei psychiatrische Gutachten bescheinigten dem Burschen, zu sämtlichen Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein.

Der Sachverständige Peter Hofmann stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine immense Gefahr ausgeht. Hofmann bezeichnete den 18-Jährigen in seiner Expertise als "Serienmörder".

Diese seien dadurch gekennzeichnet, "dass sie oftmals noch einen stärkeren Reiz erleben wollen" und bei ihren Taten "nach anderen Opfern, anderen Örtlichkeiten und anderen Tötungsmethoden suchen."

ribbon Zusammenfassung
  • Das Wiener Oberlandesgericht hat die Haftstrafe für einen 18-Jährigen, der zwei wohnungslose Männer ermordete und eine Frau schwer verletzte, von 12 auf 13 Jahre erhöht.
  • Die Erhöhung erfolgte nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft, da die ursprünglich verhängte Strafe als zu gering angesehen wurde.
  • Ein Sachverständiger bezeichnete den Täter aufgrund einer Persönlichkeitsstörung als gefährlich, was zu einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum führte.