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Steiermark: Ermittlungen gegen Priester wegen Kinderpornografie

Gegen einen weststeirischen Priester laufen derzeit Ermittlungen wegen Kinderpornografie. Bei einer Hausdurchsuchung im Sommer sollen zahlreiche Bilder und Videos gefunden worden sein.

Das bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Dienstag Berichte steirischer Medien. Der Verdächtige wurde von der Diözese Graz-Seckau bereits vor längerer Zeit beurlaubt.

Bei der Razzia im August wurde "doch einiges" an belastendem Material sichergestellt, führte Kroschl aus. Es soll sich aber weder um Missbrauchsvorwürfe noch um Ermittlungen aufgrund von körperlicher Gewaltanwendung handeln, hieß es.

Haftstrafe bis zwei Jahre möglich

Die Bilder und Videos mussten von einem Experten ausgewertet werden, nun liegen die Ergebnisse vor. Mitte November wurde der Abschlussbericht ausgefertigt, derzeit stehen die Enderledigungen an. In Kürze dürfte feststehen, ob der Priester angeklagt wird oder nicht. Im Falle einer Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der Verdächtige mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

ribbon Zusammenfassung
  • Gegen einen weststeirischen Priester laufen derzeit Ermittlungen wegen Kinderpornografie. Bei einer Hausdurchsuchung im Sommer sollen zahlreiche Bilder und Videos gefunden worden sein.
  • Das bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Dienstag Berichte steirischer Medien. Der Verdächtige wurde von der Diözese Graz-Seckau bereits vor längerer Zeit beurlaubt.
  • Bei der Razzia im August wurde "doch einiges" an belastendem Material sichergestellt, führte Kroschl aus. Es soll sich aber weder um Missbrauchsvorwürfe noch um Ermittlungen aufgrund von körperlicher Gewaltanwendung handeln, hieß es.
  • Die Bilder und Videos mussten von einem Experten ausgewertet werden, nun liegen die Ergebnisse vor. Mitte November wurde der Abschlussbericht ausgefertigt, derzeit stehen die Enderledigungen an.
  • In Kürze dürfte feststehen, ob der Priester angeklagt wird oder nicht. Im Falle einer Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie muss der Verdächtige mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.