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Starbucks verklagt: Mango-Limonade enthält keine Mango

Das US-Unternehmen Starbucks wird von Verbrauchern verklagt, dass ihre Fruchtgetränke ohne Frucht daherkommen. Starbucks entgegnete, dass die Produktnamen rein den Geschmack und nicht die Zutat beschreiben würden. Die Verbraucher fordern 4,7 Millionen Euro Schadenersatz.

Das US-Unternehmen Starbucks muss sich in New York Klagen von Verbrauchern stellen, da ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teilweise nicht enthalten. Den Antrag von Starbucks, den größeren Teil der Sammelklage abzuweisen, lehnte der US-Bezirksrichter John Cronan ab. 

Mango-Limonande habe Mango nie gesehen

Die Klage ist Resultat der zahlreichen Beschwerden von Kunden, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht enthalten seien. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien behaupteten, dass in ebenjenen Getränken nur Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen seien.

Die Namen der Getränke seien demnach irreführend und zudem hochpreisig gewesen. Das würde gegen das Gesetz zum Verbraucherschutz in ihren Bundesstaaten verstoßen. 

Namen würden "nur Geschmack beschreiben" 

Starbucks entgegnete, dass die Produktnamen nicht die Zutaten, sondern rein den Geschmack des Getränkes widerspiegeln sollen. Auch auf den Getränkekarten seien nur die Geschmacksrichtungen beworben. Falls Kunden Fragen haben, können sie auch auf die Mitarbeiter zugehen, argumentierte das Unternehmen. 

Richter Cronan verweist jedoch darauf, dass im Gegensatz zum Begriff "Vanille", der Gegenstand vieler Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass "Mango" oder "Passionsfrucht" Begriffe seien, die normalerweise nur als Bezeichnung für einen Geschmack verstanden würden, ohne die Zutat auch tatsächlich zu enthalten.

Außerdem könne es sehr wohl zu Verwirrungen kommen. Andere Getränke wie der Ice Matcha Tea Latte würde etwa tatsächlich Matcha enthalten.

Die Verbraucher fordern einen Schadenersatz von rund 4,7 Millionen Euro

ribbon Zusammenfassung
  • Das US-Unternehmen Starbucks muss sich in New York Klagen von Verbrauchern stellen, da ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teilweise nicht enthalten.
  • In Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade sei keine Mango und in Pineapple Passionfruit Lemonade sei keine Passionsfrucht enthalten.
  • Starbucks entgegnete, dass die Produktnamen nicht die Zutaten, sondern rein den Geschmack des Getränkes widerspiegeln sollen.
  • Die Verbraucher fordern einen Schadenersatz von rund 4,7 Millionen Euro.