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Sohn von "El Chapo" vorerst nicht an USA ausgeliefert

Der Sohn des inhaftierten mexikanischen Drogenbosses Joaquín "El Chapo" Guzmán kann vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Alle Verfahren zur Auslieferungen von Ovidio Guzmán seien bis auf Weiteres einzustellen, urteilte ein Bundesrichter am Freitag auf Antrag der Anwälte des 32-Jährigen.

Zuvor hatte bereits Außenminister Marcelo Ebrard mitgeteilt, Guzmán werde zumindest nicht sofort an die Vereinigten Staaten überstellt. Sein Vater war einer der mächtigsten Drogenhändler der Welt und verbüßt in den USA eine lebenslange Haftstrafe.

Guzmán war am Donnerstag in Culiacán im Bundesstaat Sinaloa festgenommen worden. Bandenmitglieder blockierten daraufhin zahlreiche Straßen mit brennenden Autos und lieferten sich heftige Kämpfe mit Polizei und Streitkräften. 29 Menschen kamen nach Angaben des Verteidigungsministeriums bei den Schießereien ums Leben. Guzmán wurde in das Hochsicherheitsgefängnis Altiplano westlich von Mexiko-Stadt gebracht.

Nach der Festnahme seines Vater hatte er einen Teil des Sinaloa-Kartells übernommen und galt als einer der wichtigsten Händler der Droge Fentanyl in dem lateinamerikanischen Land. Das US-Außenministerium hatte ein Kopfgeld von fünf Millionen Dollar auf ihn ausgesetzt. Ein Gericht in Washington erhob bereits 2018 Anklage wegen Drogenschmuggels gegen Guzmán.

ribbon Zusammenfassung
  • Alle Verfahren zur Auslieferungen von Ovidio Guzmán seien bis auf Weiteres einzustellen, urteilte ein Bundesrichter am Freitag auf Antrag der Anwälte des 32-Jährigen.
  • Guzmán war am Donnerstag in Culiacán im Bundesstaat Sinaloa festgenommen worden.
  • Guzmán wurde in das Hochsicherheitsgefängnis Altiplano westlich von Mexiko-Stadt gebracht.
  • Ein Gericht in Washington erhob bereits 2018 Anklage wegen Drogenschmuggels gegen Guzmán.