Schweiz setzt Niederösterreich und Oberösterreich auf Risikoliste
Seit 14. September steht Wien bereits auf der roten Liste der Schweiz. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt in der Schweiz eine Quarantänepflicht. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die Durchreise durch die Schweiz bleibt weiter erlaubt. Ausgenommen sind auch berufliche und medizinisch bedingte Reisen, sowie der Güterverkehr.
Neu auf der Schweizer Liste der Risikogebieten sind auch die europäischen Staaten Belgien, Dänemark, Irland, Island, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Slowenien, Ungarn, Großbritannien sowie die französische Region Bretagne und die italienische Region Ligurien. Eine Einreise aus den Risikogebieten muss den kantonalen Behörden gemeldet werden. Auch durch einen negativen Coronatest kann die zehntägige Quarantäne nicht vermieden oder verkürzt werden.
Als Risikogebiete gelten in der Schweiz Länder und Regionen, die in den vergangenen 14 Tagen mehr als 60 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichneten. Dieser Grenzwert wird auch von einigen Kantonen überschritten, darunter Waadt und Genf in der Westschweiz. Innerhalb des Landes gibt es aber keine Reisebeschränkungen.
Zusammenfassung
- Ab 28.09. gilt für die Bundesländer Niederösterreich und Oberösterreich eine Reisewarnung in der Schweiz.
- Seit 14. September steht Wien bereits auf der roten Liste der Schweiz.
- Für Einreisende aus Risikogebieten gilt in der Schweiz eine Quarantänepflicht.
- Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen zehn Tage länger als 24 Stunden