Schwangere mit Schere getötet: 15 Jahre Haft für 19-jährigen Grazer

Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein 19-Jähriger wegen Mordes an einer schwangeren Jugendlichen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Juli 2021 die 17-Jährige gewürgt und durch Stiche mit einer Schere getötet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden hatten zu dieser Zeit keine Beziehung, der Angeklagte war aber der Vater des Kindes. Weil das Ungeborene bei der Tat starb, wurde er auch wegen Schwangerschaftsabbruchs für schuldig befunden, außerdem wurde eine Einweisung verfügt.

Der 19-Jährige und das spätere Opfer kannten sich bereits einige Jahre und waren für kurze Zeit auch ein Paar. Es kam zu einer On-off-Beziehung, und schließlich wurde das Mädchen schwanger. Das Kind sei "ungeplant, aber nicht ungewollt" gewesen, meinte Staatsanwalt Florian Sprajc. Die beiden beschlossen, das Kind zu bekommen und sich gemeinsam darum zu kümmern.

Am Tag der Tat kam er am späten Abend zu ihr, die beiden sahen gemeinsam fern. Schließlich kam es wieder zu einem Streit über seine Arbeitslosigkeit und das fehlende Geld. Das Mädchen riss ihm schließlich die Halskette herunter und "dann ist der Schalter umgelegt gewesen", beschrieb der Verdächtige.

Bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, dann zugestochen

Er würgte die Schwangere bis zur Bewusstlosigkeit, drehte sie auf den Bauch und stach ihr mit einer Schere mehrmals heftig in Hals und Nacken. Nach einiger Zeit wusch sich der Beschuldigte die Hände, zog sich an und ging nach Hause, die Tat verdrängte er nach eigenen Angaben zunächst.

"Sie wurde auf brutale Weise ermordet", war der Staatsanwalt überzeugt. "Es war kein vorsätzlicher Mord, sondern eine Tat im Affekt", meinte dagegen der Verteidiger, der auch zu bedenken gab, dass der 19-Jährige an ADHS und Autismus leide. Er sei krank, daher sie ihm die Tat nicht vorzuwerfen.
 

APA/ERWIN SCHERIAU

Der Angeklagte wirkte unbeteiligt und beantwortete die Fragen knapp und ohne Emotionen. "Was haben Sie gedacht über diese Tat?", fragte Richterin Gudrun Schmitt. "Kann ich nicht beschreiben", antwortete der 19-Jährige. Das Opfer wurde offenbar auch zweimal mit einer Bratpfanne geschlagen und mit einem Messer vorne in den Hals geschnitten. "Dazu kann ich nichts sagen", gab der Angeklagte an.

Angeklagter zurechnungsfähig

Vom psychiatrischen Sachverständigen Manfred Walzl wurde der Beschuldigte als zurechnungsfähig eingestuft. Walzl bescheinigte ihm aber auch eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades. Das Wesen dieser Erkrankung sei unter anderem die "völlig gestörte Impulsivität". Auch hohe Aggression und die Neigung zu Wut- und Gewaltausbrüchen sei typisch.

Weiters weist der Angeklagte laut Walzl eine Borderline-Störung auf. "Das Tatmotiv war aus seiner Sicht das Herunterreißen der Halskette, die für ihn eine wichtige Rolle spielte", schilderte der Gutachter, der eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl.

Die Geschworenen befanden den Grazer in beiden Punkten für schuldig. Er wurde wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs zu 15 Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Sind Sie Opfer von Gewalt oder kennen jemanden, der es ist? Hier finden Sie Hilfe:

- Frauen-Helpline: 0800/222 555
- 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien: 01/71719
- Frauenhaus-Notruf: 05 77 22
- Männerberatung Wien: 01/603 28 28
- Rat auf Draht - Hilfe für Kinder & Jugendliche: 147
- Im Fall von akuter Gewalt: Polizei-Notruf: 133

ribbon Zusammenfassung
  • Im Grazer Straflandesgericht ist am Dienstag ein 19-Jähriger wegen Mordes an einer schwangeren Jugendlichen zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
  • Er soll im Juli 2021 die 17-Jährige gewürgt und durch Stiche mit einer Schere getötet haben.
  • Die beiden hatten zu dieser Zeit keine Beziehung, der Angeklagte war aber der Vater des Kindes.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.