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Satire über Ibiza-Ermittlungen: Kabarettist Scheuba verurteilt

Der Kabarettist Florian Scheuba ist am Dienstag wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Scheuba muss nun 7.000 Euro, die Hälfte davon unbedingt, zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Rätselhafte Untätigkeit" hatte Kabarettist Florian Scheuba dem damaligen Leiter der "SOKO Tape", Andreas Holzer, in einer Kolumne, die im September 2021 im "Standard erschien, vorgeworfen. Deswegen muss Scheuba nun 3.500 Euro zahlen, er wurde wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. 

Scheuba hatte im September 2021 im "Standard" behauptet, Holzer sei schon im März 2015 "von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über HC Strache vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum". Holzer habe dazu nur einen "unvollständigen Aktenvermerk" angelegt, was Scheuba als "rätselhafte Untätigkeit" und "folgenschwere Arbeitsverweigerung" bezeichnete.

"Als Fakten dargestellt"

Im Juni 2022 war der Kabarettist vom Landesgericht für Strafsachen zunächst freigesprochen worden. Holzer, nun Bundeskriminalamt-Direktor, war jedoch mit einem dagegen eingebrachten Rechtsmittel erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab seiner Berufung Folge, hob das angefochtene Urteil zur Gänze auf und verwies die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück ans Erstgericht.

Das Erstgericht ging von einer "satirischen Kolumne" aus und sprach Scheuba mangels eines feststellbaren strafbaren Verhaltens frei. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG)  sah das anders.

Scheubas Kolumne sei zwar "ein ironischer Unterton zu entnehmen", die Vorwürfe der Untätigkeit und der Arbeitsverweigerung würden jedoch "vollkommen nüchtern beschrieben und als Fakten dargestellt, so dass sich dem angesprochenen Leserkreis der Tageszeitung 'Der Standard' tatsächlich nicht erschließt, dass es sich auch und gerade bei diesen Vorwürfen um Satire hätte handeln könne", hieß es in der OLG-Entscheidung. Vorsitzende Nicole Baczak folgte dieser Einschätzung nun.

Scheubas Rechtsvertreterin, die Medienanwältin Maria Windhager, kündigte wiederum an, Berufung wegen Nichtigkeit der Schuld und Strafe anzumelden. Damit ist erneut das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug. "Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg (Sitz des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Anm.)", sagte sie im Anschluss an die Verhandlung zur APA.

"Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit"

Scheuba selbst sah in dem Urteil eine "massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit." Die lange Verfahrensdauer - einerseits durch die Neuverhandlung, aber es wurden auch mehrmals Verhandlungstermine verschoben - sowie die Unbescholtenheit Scheubas wirkten sich mildernd auf die Strafhöhe sowie die Dauer der Probezeit von einem Jahr aus. Einziger erschwerender Faktor sei ein formaler: So sei die üble Nachrede sowohl in Print als auch online begangen worden. Dafür muss auch der "Standard" - sofern das Urteil rechtskräftig wird - jeweils 1.500 Euro Strafe zahlen und das Urteil auf seiner Homepage veröffentlichen. 

Befangenheitsantrag abgewiesen

Abgewiesen wurde von ihr noch vor der Urteilsverkündung ein Befangenheitsantrag. Sie konfrontierte Scheuba mit von ihm in einem Podcast getroffenen Aussagen zu ihrer Person. Scheuba habe falsche Angaben zu ihrer Rolle innerhalb der ÖVP-nahen ÖH-Fraktion AktionsGemeinschaft gemacht. In den Augen seiner Verteidigerin Maria Windhager fühlte sich die Richterin dadurch "persönlich angegriffen" und hätte eine "negative Meinung" von ihrem Mandanten, nämlich dass er "journalistisch nicht sorgfältig" agiere. Und die Frage, ob die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wurde, sei eine für diesen Prozess zentrale. Immer wieder betonte Scheuba während der Verhandlung, Holzer zwar Untätigkeit, nicht aber ein Motiv dafür und damit Amtsmissbrauch vorgeworfen zu haben.

Den Antrag wies die Richterin jedoch ab. "Ich bin nicht befangen, sonst würde ich es sagen und mir den Prozess sparen." Hingegen vermutete sie, dass Scheuba ihre Vergangenheit ins Treffen führte, "weil Sie anscheinend selber das Bild erzeugen wollen, dass ich befangen bin."

ribbon Zusammenfassung
  • Der Kabarettist Florian Scheuba ist zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt worden, wovon 3.500 Euro unbedingt zu zahlen sind, wegen übler Nachrede im Kontext der Ermittlungen zum Ibiza-Video.
  • Nach einem Freispruch im ersten Rechtsgang gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung von BKA-Direktor Andreas Holzer statt und ordnete eine neuerliche Verhandlung an.
  • In einer Kolumne hatte Scheuba Holzer vorgeworfen, trotz vorgelegten Belastungsmaterials gegen HC Strache untätig geblieben zu sein.