Tochter sexuell missbraucht: Neun Jahre Haft
Ein 56-jähriger Salzburger ist am Mittwoch von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Der Mann soll an seiner Tochter im Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2013 immer wieder beischlafähnliche Handlungen durchgeführt haben. Das Mädchen war in diesem Zeitraum fünf von bis acht Jahre alt.
Vater soll mitgefilmt haben
Die Tochter erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Der Vater soll einen sexuellen Übergriff auch mitgefilmt haben, deshalb wurde er auch wegen "Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen" verurteilt.
Zu den kriminellen Handlungen ist es laut Anklage immer dann gekommen, wenn die Mutter des Kindes, mit der der Mann verheiratet war, nicht zu Hause war. Der im Tennengau lebende Beschuldigte hat die Tat im Ermittlungsverfahren zunächst geleugnet, sich aber nach der kontradiktorischen Einvernahme des Opfers geständig gezeigt.
Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung eine Erklärung zu dem Urteil abgegeben haben, ist es nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecherin Christina Bayrhammer informierte.
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Zusammenfassung
- Ein 56-jähriger Salzburger ist am Mittwoch von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren nicht rechtskräftig verurteilt worden.
- Der Mann soll an seiner Tochter im Zeitraum Mai 2010 bis Dezember 2013 immer wieder beischlafähnliche Handlungen durchgeführt haben.
- Das Mädchen war in diesem Zeitraum fünf bis acht Jahre alt.