Rotes Kreuz fordert Reformen im heimischen Rettungsdienst
Nicht immer ist aber, nachdem der Notruf 144 als Alternative zum Besuch eines niedergelassenen Arztes oder Ärztin gewählt wurde, der Transport in eine - oft ohnehin überfüllte Ambulanz - der "Best Point of Service", so die ÖRK-Vertreter. Sie forderten, dass der Rettungsdienst als integrierter Teil des Gesundheitssystems verstanden wird und nicht als reiner Transporteur. Dafür sei es notwendig, dass dem Rettungsdienst künftig erlaubt wird, den "Best Point of Service" zu definieren und nicht jede Patientin oder Patienten in ein Spital bringen zu müssen. "Schauen, wo der Patient oder die Patientin am besten aufgehoben ist", umschrieb Foitik diese Aufgabenstellung.
ÖRK-Chefarzt Wolfgang Schreiber plädierte dafür, den Einsatz von Telenotärztinnen und -ärzten auszubauen. Dies stelle in bestimmten Situationen - etwa, wenn ein EKG unklare Daten liefert oder beim Wunsch der Betroffenen, nicht in ein Krankenhaus gebracht zu werden - eine gute Möglichkeit dar, die Präsenz von Notärzten am Ort des Geschehens zu ersetzen. Schreiber wies auf entsprechende Erfahrungen in Nachbarländern hin, etwa in Deutschland in Aachen oder in Gosslar. In Österreich gebe es erste vielversprechende Projekte seit etwa einem halben Jahr in Niederösterreich.
Die stellvertretende ÖRK-Bundesrettungskommandantin Monika Stickler betonte, dass sich das Rote Kreuz ausdrücklich zum Notarzt-gestützten Rettungssystem bekenne. "Aber allein mit dem Notarzt werden wir das Problem nicht lösen." Die Telemedizin ist für Stickler eine Beratung für Notfall- und Rettungssanitäter und -sanitäterinnen, die bei Einsätzen, die nicht in den Bereich Lebensgefahr fallen, professionelle Unterstützung hinzuziehen können. Das soll die Kapazität des gesamten Systems erhöhen, weil ein Telenotarzt in kurzer Zeit mehr Notfallberatungen durchführen kann als Notfallmediziner, die zu jedem Einsatzort hinfahren müssen. Dafür benötige man aber vom Gesetzgeber entsprechende rechtliche und finanzielle Möglichkeiten.
Sehr lange warten die Rettungsdienste bereits auf eine Novelle des Sanitätergesetzes (SanG), wie Foitik und Stickler bemerkten. Ein Gesetz, das seit mehr als 20 Jahren besteht, habe an der einen oder anderen Stelle Überarbeitungsbedarf. Es gebe derzeit wieder eine Initiative des Gesundheitsministeriums dazu, wie Stickler betonte. Unter anderem geht es den ÖRK-Vertretern um eine gute berufsrechtliche Absicherung im Sinne eines Berufsschutzes, erläuterte der Bundesrettungskommandant. "Manche Kolleginnen und Kollegen würden sich im Laufe ihrer Karriere einen Wechsel in einen anderen Gesundheitsberuf wünschen", erläuterte Stickler dazu. Das SanG ermöglicht es demnach, anderen Gesundheitsberufen in das Rettungswesen einzutauchen. Umgekehrt haben Sanitäterinnen und Sanitäter kaum die Möglichkeit in verwandte Berufe zu wechseln. Eine entsprechende Anpassung des SanG würde das ÖRK unterstützen.
Stickler sagte, dass die Rettungsdienste auch durch psychosoziale Notlagen - "ein Trigger, die Rettung zu rufen" - und durch sinkende Gesundheitskompetenz zusätzlich gefordert sind. Als Beispiel brachte sie den verstauchten Knöchel, der früher zuhause mit kalten Umschlägen behandelt wurde. "Das ist Wissen, das verloren geht", sagt sie. "Gesundheitliche Bildung beginnt in der Volksschule oder im Kindergarten", sagte Stickler.
Foitik konnte jeder Art von Bestrafung für nicht notwendige Anrufe beim Notruf 144 - Beispiel Kostenübernahme von Rettungsdiensten - gar nichts abgewinnen. "Bestrafungsansätze halte ich für nicht zielführend", betonte er. Denn sonst würden es sich Patientinnen und Patienten auch dann zweimal überlegen anzurufen, wenn sie tatsächlich kritische Gesundheitsprobleme haben.
Das ÖRK rief auch einmal mehr zum Blutspenden auf. "Wir sind gut über den Sommer gekommen", sagte Margit Draxl, Sprecherin des ÖRK. Jetzt benötige man aber dringend so viele Spenden wie möglich. Interessierte erhalten weitere Informationen unter https://www.roteskreuz.at/ich-will-helfen/ich-will-blutspenden .
Zusammenfassung
- "Der Rettungsdienst ist derzeit als Transporteur im Gesundheitswesen definiert", konstatierte Foitik.
- Die stellvertretende ÖRK-Bundesrettungskommandantin Monika Stickler betonte, dass sich das Rote Kreuz ausdrücklich zum Notarzt-gestützten Rettungssystem bekenne.
- Foitik konnte jeder Art von Bestrafung für nicht notwendige Anrufe beim Notruf 144 - Beispiel Kostenübernahme von Rettungsdiensten - gar nichts abgewinnen.