Rechtszugang für Verbrechensopfer nicht optimal
"Die Arbeit für und mit den Opfern von strafbaren Handlungen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit. Die Rechte von Opfern dürfen nicht statisch bleiben, sondern müssen stetig weiterentwickelt werden - in einem permanenten gesamtgesellschaftlichen Prozess", stellte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) fest. Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums wird daher auch in Zukunft einen Ausbildungsschwerpunkt für den Umgang mit Opfern von Straftaten setzen, "um dieses bedeutende Thema nachhaltig in der täglichen Polizeiarbeit weiter zu entwickeln", bekräftigte Nehammer in einer Stellungnahme.
"In der Praxis erschweren tatsächliche und rechtliche Hürden den Opfern oftmals den Zugang zum Recht", wusste der Präsident des Weißen Rings, Udo Jesionek. Lücken gibt es demnach vor allem bei Normen, die zwar konkrete Handlungsaufträge an Gerichte und Verwaltungsbehörden enthalten, die aber mangels entsprechender Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe nicht durchsetzbar sind. Die Nichtbeachtung dieser Handlungsaufträge erzeugt bei Betroffenen laut Jesionek "eine große Frustration. Das kann, wenn die Zahl dieser Normen überhandnimmt, sogar zu einem Zweifel an der Schutzfunktion des Staates und zu entsprechenden Reaktionen der Bevölkerung führen".
Oftmals würden selbst Opfer von schwerer situativer Gewalt von der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht nicht über ihr Recht auf Entschädigung und Hilfsleistungen belehrt. Viele gingen damit ihrer Ansprüche verlustig - für Jesionek "ein unhaltbarer Zustand".
Dass der Opferbegriff nicht zu eng gefasst werden darf, veranschaulichte Natascha Smertnig, die Geschäftsführerin des Weißen Rings, am Beispiel des Terror-Anschlags in Wien vom 2. November: "Als Opfer sind aus unserer Sicht ganz klar nicht nur diejenigen zu sehen, die körperliche Verletzungen davontrugen oder getötet wurden. Auch all jene sind als Opfer des Anschlags zu sehen, die der akuten Bedrohung durch den Attentäter ausgesetzt waren. Auch wenn sie keine physischen Verletzungen aufweisen, litten und leiden viele der Betroffenen unter den psychischen Folgen." Deshalb müssten - so der Appell Smertnigs - "alle Personen im Nahebereich des Anschlags vollen Zugang zu den Leistungen laut Verbrechensopfergesetz erhalten. Dabei geht es insbesondere um die Finanzierung von Leistungen wie Psychotherapie, Pauschalentschädigung für Schmerzengeld sowie in weiterer Folge Verdienst- und Unterhaltsentgang."
"Jede Frau hat ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Genauso, wie jedes Kind ein Recht darauf hat, in einem gewaltfreien Umfeld sicher aufzuwachsen", hielt Susanne Raab (ÖVP), Ministerin für Familie, Frauen, Jugend und Integration, in ihrer Grußadresse fest. Ein niederschwelliger Zugang zum Recht für Verbrechensopfer sei unabdingbar, weil jeder Mensch seine individuellen Besonderheiten mitbringe, die auch tatsächliche Hürden beim Zugang zum Recht darstellen können.
Raab betonte, dass Frauen und Mädchen weitaus stärker Gefahr laufen, Opfer häuslicher Gewalt oder Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung zu werden: "Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist in unserer Gesellschaft leider nach wie vor ein großes Thema, und viel zu häufig stammen die Täter aus dem nahen sozialen Umfeld der Opfer."
Raab machte darauf aufmerksam, dass in Österreich jede fünfte Frau ab dem 15. Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt wird. Besorgniserregend sei auch, dass 26 Frauen im Vorjahr Opfer eines Mordes geworden seien: "Wir dürfen da als Gesellschaft nicht wegschauen. Für mich als Frauen- und Familienministerin ist das vor allem ein Auftrag, dass ich auch weiterhin den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern sowie die Unterstützung der Opfer in das Zentrum meiner Politik stelle. Gerade in Zeiten einer globalen Pandemie, wenn das Leben sehr stark in den eigenen vier Wänden stattfindet, war es mir von Anfang an wichtig, alles dafür zu tun, dass die Gewaltschutz-Einrichtungen geöffnet bleiben."
Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) betonte in seinen Grußworten die Wichtigkeit eines respektvollen und einfühlsamen Umgangs mit Opfern von Gewalttaten sowie einer umfassenden Opferbetreuung und -entschädigung. Österreich verfüge über gut zugängliche und wirksame Instrumente zur Unterstützung von Opfern: "Allerdings bleibt es auch in Zukunft geboten, über weitere Anpassungen und Verbesserungen nachzudenken und sich für deren Umsetzung einzusetzen."
Zusammenfassung
- Die Opferunterstützungs-Einrichtung Weißer Ring und das Innenministerium haben am Montag anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer ein Symposium zum Thema "Zugang zum Recht für Kriminalitätsopfer" veranstaltet.
- Viele gingen damit ihrer Ansprüche verlustig - für Jesionek "ein unhaltbarer Zustand".
- Raab machte darauf aufmerksam, dass in Österreich jede fünfte Frau ab dem 15. Lebensjahr mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Gewalt wird.