Rechtsexpertin zu Teichtmeister: Burgtheater hat zu spät reagiert
Wie am Freitag bekannt wurde, muss sich der Wiener Schauspieler Florian Teichtmeister am 8. Februar wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht verantworten. Auf diversen Datenträgern seien bei ihm 58.000 Mediendateien mit mutmaßlich kinderpornografischem Material gefunden worden. Der Strafantrag gegen Teichtmeister ist Mitte Dezember eingebracht worden.
Bekannt dürften die Vorwürfe aber schon früher gewesen sein - es gibt Medienberichte aus dem Jahr 2021 - allerdings wurde damals Teichtmeisters Name nicht genannt. Auch das Burgtheater wusste von den Vorwürfen und der Hausdurchsuchung - der im Übrigen ein Tatverdacht vorausgehen musste. Man habe Teichmeister konfrontiert, er habe allerdings alles abgestritten, es gelte die Unschuldsvermutung, so das Burgtheater, das Teichtmeister mittlerweile entlassen hat.
Anders sieht das die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. "Eine Unschuldsvermutung gibt es im Strafrecht, hat jetzt aber nichts damit zu tun, wenn ich mich als Arbeitgeber mit einem möglichen Entlassungsgrund auseinandersetze", sagt sie im "Ö1-Mittagsjournal". Das Burgtheater hätte früher handeln können und auch müssen, sagt sie.
Arbeitgeber hat Verpflichtung
Ein Arbeitgeber habe ja nie die Mittel einer Strafverfolgungsbehörde, müsse aber abwägen zwischen einem etwaigen arbeitsrechtlichen Verfahren wegen Entlassung oder Suspendierung und der Reputation für das Burgtheater und die Verpflichtung für die Mitarbeiter. Man müsse sich überlegen, ob man so eine Person der "Belegschaft zumute".
Dass Teichtmeister die Vorwürfe gegenüber dem Burgtheater bestritten habe, sei "nicht so viel Bedeutung beizumessen", so Körber-Risak. Das würden die meisten tun, wenn Entlassung drohe. Teichtmeister gleich zu entlassen, wäre wohl "wahrscheinlich in dem Fall der allerbeste Fall gewesen", so die Arbeitsrechtsexpertin.
Anders sieht das Katharina Beclin vom Institut für Strafrecht und Kriminologie. Sie meint, dass sofortige harte Konsequenzen Männer davon abhalten können, sich anonyme Hilfe zu suchen. Das würde der Prävention schaden. Körber-Risak entgegnet: Teichtmeister habe ja weitergemacht und sich nicht selbst angezeigt. Konsequenzen zu zeigen sei Prävention.
Kritik an "letzter Szene" im ORF
Unterdessen wurden am Montag auch Vorwürfe gegen den ORF laut, der ebenfalls alle Produktionen mit Teichtmeister einstellte. Laut den "Oberösterreichischen Nachrichten" habe der ORF jedoch schon vor Produktionsbeginn der Folge "Schattenspiel" aus der Krimireihe "Die Toten von Salzburg" von den Vorwürfen gegen Teichtmeister gewusst. Das sei im Mai und Juni 2022 gewesen. Am Schluss der Folge kommt die Rolle Teichtmeisters von seiner "Kur" zurück, um ihm so einen Ausstieg aus der Serie möglich zu machen. Er habe "Digital Detox" gemacht, sagt er in seiner Rolle.
Der ORF habe den "OÖN" mitgeteilt, dass die Produktionsfirma SATEL nach den Vorwürfen vom September 2021 mit Teichtmeister Gespräche geführt habe. Dieser habe aber "alle Anschuldigungen glaubhaft" zurückgewiesen. SATEL, ORF und ZDF hätten aber entschlossen, dass es "eine Weiterführung von Teichtmeisters Rolle in 'Die Toten von Salzburg' im gewohnten Ausmaß nur stattfinden könne, wenn alle Vorwürfe offiziell entkräftet würden". Daher gebe es in der letzten Folge nur "eine kurze Szene am Schluss". Der ZDF will die Folge am Mittwoch zeigen.
Mayer: Keine Verharmlosung und keine Toleranz
Auch die Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer äußerte sich am Montag zu dem Fall. Es gehe um den "Missbrauch an Kindern" und "die Darstellung dessen" – dafür gebe es "keine Verharmlosung und keine Toleranz".
Man werde im Kulturministerium "alles tun", um sicherzustellen, dass auf allen Ebenen der Sorgfaltspflicht genüge getan wird, bekräftige Mayer während einer Pressekonferenz. Bereits kurz nach Bekanntgabe der Vorwürfe gegen Teichtmeister zeigte sich die Kulturstaatssekretärin "zutiefst erschüttert". "Derartiges Verhalten hat in den Bundestheatern keinen Platz, genauso wenig wie in Kunst und Kultur allgemein sowie in allen anderen Geschäftsbereichen", so Mayer in einer Stellungnahme zu dem Fall.
Zusammenfassung
- Schauspieler Florian Teichtmeister muss wegen Kinderpornos vor Gericht.
- Die Vorwürfe gegen ihn waren aber schon länger bekannt.
- Das Burgtheater hätte ihn früher entlassen müssen, sagt Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak.
- Auch gegen den ORF gibt es erste Kritik.