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12-Jährige missbraucht: 17-Jähriger freigesprochen

Im Fall einer 2023 in Wien-Favoriten mutmaßlich mehrfach sexuell missbrauchten Zwölfjährigen ist am Dienstag am Landesgericht der Prozess gegen einen 17-Jährigen fortgesetzt worden. Er wurde im Zweifel freigesprochen.

Der 17-Jährige musste sich seit vergangenem November wegen Vergewaltigung in einer Parkgarage vor einem Schöffensenat verantworten. Der Angeklagte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ergänzend befragt, danach wurde ein Zeuge vernommen, wobei die Öffentlichkeit dabei ebenfalls nicht zugelassen war. Er wurde freigesprochen

Das Gericht ging dabei nach dem Zweifelgrundsatz zugunsten des Angeklagten vor. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in der Begründung fest.

Womöglich habe es bei dem Mädchen "eine innere Ablehnung" gegen die inkriminierte Handlung gegeben. Es sei aber "nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war." Im Zweifel sei weiters "nicht feststellbar", dass Gewalt angewendet worden sei. "Es passiert oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt", hielt die Vorsitzende eines Schöffensenats fest.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Im gegenständlichen Verfahren war der 17-Jährige - zum Tatzeitpunkt war er erst 15 - über Snapchat mit der damals Zwölfjährigen in Kontakt gekommen. Sie dürfte ihm auf diesem Weg auch Nacktfotos zukommen haben lassen. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige das Mädchen zu Oralverkehr gebracht haben.

Dazu sei es gekommen, "obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will", wie die Staatsanwältin am Ende die Ergebnisse des Beweisverfahrens zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet "mehrmals darum gebeten" und am Kopf erfasst. Insofern sei "das Gewaltelement erfüllt".

Sein Mandant sei "tatsachengeständig" und wisse, "dass er einen Fehler gemacht hat", hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung vor. Der Jugendliche habe das Mädchen um Oralverkehr "gebettelt" und am Ende dazu überredet: "Das war falsch." Als Zeichen einer symbolischen Wiedergutmachung überreichte der 17-Jährige dem Rechtsvertreter der 13-Jährigen im Verhandlungssaal einen 100 Euro-Schein.

Dem Mädchen gehe es "sehr schlecht", meinte der Wiener Rechtsanwalt Sascha Flatz, der die Interessen der Betroffenen vertritt. Diese habe den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln müssen. Der Angeklagte habe "die Ich-Schwäche" des Mädchens ausgenützt.

Ungeklärt blieb in der Verhandlung, weshalb die Betroffene nach dem von ihr zur Anzeige gebrachten Sex dem 17-Jährigen danach weiter Nacktbilder zukommen hatte lassen. Einem von der renommierten Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter eingeholten Gutachten zufolge liegt bei dem Mädchen keine posttraumatische Belastungsstörung vor.

Fall der 13-Jährigen erschütterte 

Der Fall der mittlerweile 13-Jährigen hatte im Vorjahr für mediales Aufsehen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen über ein Dutzend minderjähriger Burschen und einen 19-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 StGB), weil sie das Mädchen im Antonspark in Favoriten kennengelernt und sich in weiterer Folge an der Unmündigen vergangen haben sollen.

Dieses Verfahren ist noch im Laufen. Ein 16-Jähriger wurde demgegenüber in einem separaten Prozess Anfang Dezember am Landesgericht nicht rechtskräftig freigesprochen. Ihm war ebenfalls Vergewaltigung angekreidet worden. Dieser Senat kam zum Schluss, dass dieser Geschlechtsverkehr "völlig einvernehmlich" gewesen sei. Es habe keine Gewalt gegeben. Für den Jugendlichen sei "nicht erkennbar" gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war.

Video: Freispruch von Vergewaltigung - Mutter der 12-Jährigen entsetzt

ribbon Zusammenfassung
  • Am Dienstag wurde der Prozess gegen einen 17-Jährigen fortgesetzt, der beschuldigt wird, eine Zwölfjährige in einer Parkgarage vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gezwungen zu haben, obwohl sie dies ablehnte. Der Fall hatte bereits im Vorjahr mediales Aufsehen erregt.
  • Zusätzlich wird dem Jugendlichen der Missbrauch unbarer Zahlungsmittel zur Last gelegt, da bei ihm eine fremde Kreditkarte und Daten von Bankomatkarten gefunden wurden.