Drei Jahre Haft für Vergewaltigung einer 71-Jährigen in Wien
Er sei "teilweise schuldig", hatte der Mann in seiner Beschuldigteneinvernahme erklärt. "Sie hat mich psychosomatisch verletzt. Sie hat mir zwischenmenschlich weh getan", meinte er zur Motivlage. Er habe der Frau vor einiger Zeit "bei der Trennung von ihrem Langzeitlebensgefährten" und anschließend beim Umzug geholfen. In weiterer Folge habe er die Sommermonate bei ihr in Wien, den Rest des Jahres in seiner Heimat in Vorarlberg gelebt: "Wir hatten eine gute Freundschaft plus. Wir waren ein Team." Als er in der Nacht auf den 7. September nicht rechtzeitig heimgekommen sei, habe sie jedoch eine zwei mal drei Meter große Liebeserklärung, die er in Form eines Herzens in Verbindung mit dem Vornamen der Frau an eine Wand gemalt hatte, mit weißer Farbe übertüncht. Das habe ihn verletzt, als er um 3.00 in der Früh - beeinträchtigt vom Genuss von Alkohol und Kokain - in der Wohnung ankam.
Laut Anklage versetzte der 39-Jährige der Frau nach einem Wortgefecht zunächst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie, band sie mit Kabelbindern an einem Stuhl fest und schnitt ihr büschelweise Haare ab. Nachdem er die Fesseln gelöst hatte, vereitelte er einen Fluchtversuch der 71-Jährigen, zerrte sie ins Schlafzimmer und zwang sie zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen.
Er habe "die größte Scheiße überhaupt gebaut", stellte der Angeklagte fest. Die inkriminierten Tathandlungen verharmloste er dann allerdings. Vor der zeugenschaftlichen Befragung der 71-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der 39-Jährige an einer bipolaren Störung, war im Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig. Seine Steuerungs- und Handlungsfähigkeit sei allenfalls herabgesetzt gewesen, stellte die Sachverständige fest.
Zusammenfassung
- Ein 39-Jähriger wurde am Wiener Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem er am 7. September 2024 eine 71-jährige Frau in ihrer Wohnung vergewaltigt und misshandelt hatte.
- Das Urteil ist rechtskräftig, und der Frau wurden 7.000 Euro an Schmerzengeld zugesprochen.
- Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass der Angeklagte an einer bipolaren Störung leidet, jedoch im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.