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Prozess um Erpressungsversuch in Wels vertagt

17. Feb. 2025 · Lesedauer 1 min

Der Prozess gegen einen 43-Jährigen wegen Erpressung und schwerer Nötigung eines Spitzenbeamten ist am Montag in Wels vertagt worden. Der Einzelrichter hat sich für sachlich unzuständig erklärt. Denn es gehe in dem Fall nicht nur um das Delikt der Erpressung, wie im Strafantrag festgehalten, sondern sogar um schwere Erpressung, wofür ein Schöffengericht zuständig sei.

In einer Mail wurde dem Spitzenbeamten "mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bzw. gesellschaftlichen Stellung" gedroht, was für den Richter den Straftatbestand der schweren Erpressung erfülle. Der Angeklagte soll im September 2024 unter Verwendung eines Aliasnamen angekündigt haben, kompromittierende Fotos und Videos zu veröffentlichen, wenn er sowie andere Kollegen nicht befördert würden. Staatsanwältin und Verteidiger gaben zur Entscheidung des Richter kein Stellung ab.

Zusammenfassung
  • Der Prozess gegen einen 43-jährigen Mann wegen Erpressung und schwerer Nötigung eines Spitzenbeamten wurde am Montag in Wels vertagt.
  • Der Einzelrichter erklärte sich für sachlich unzuständig, da es um schwere Erpressung geht, die ein Schöffengericht erfordert.
  • Der Angeklagte soll im September 2024 unter einem Aliasnamen gedroht haben, kompromittierende Fotos zu veröffentlichen, wenn er nicht befördert wird.