Prozess um drei getötete Sex-Arbeiterinnen am 25. November
Mangels Schuldfähigkeit hat die Staatsanwaltschaft daher gemäß §21 Absatz 1 StGB die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann hält den Mann aufgrund seiner nachhaltigen und schwerwiegenden Störung für hochgefährlich.
Der 27-Jährige gab bei der Begutachtung an, er habe in Serbien auf der Flucht aus seiner Heimat eine europäische Hexe, eine Satanistin getroffen, die ihn dazu verführen wolle, von seiner Religion - der Mann ist Muslim - abzufallen. Sie sei nicht nach Österreich mitgekommen, man könne jemanden aber auch über das Handy weiterverhexen. Er habe die Hexe immer wieder zurückzudrängen vermocht, auf lange Sicht aber ohne Erfolg.
Aus Sicht des 27-Jährigen hätten die Sexarbeiterinnen mit der Hexe zusammengearbeitet. Sie seien "Feinde von Gott" gewesen. Er habe ein Messer gekauft, um die Frauen zu töten. Die Tat an sich hat Hofmann in seinem schriftlichen Gutachten als "Amoklauf" beschrieben, bei dem es "darum ging, innerhalb kürzester Zeit mehrere Menschen zu töten."
Zusammenfassung
- Am 25. November wird ein 27-jähriger Afghane vor Gericht stehen, weil er am 23. Februar in Wien-Brigittenau drei Sexarbeiterinnen getötet haben soll.
- Der Mann leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig, weshalb die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragte.
- Der Angeklagte behauptet, von einer vermeintlichen Hexe beeinflusst worden zu sein, und sah die Opfer als 'Feinde von Gott', was zu einem als 'Amoklauf' beschriebenen Vorfall führte.