Freispruch in Prozess gegen früheres Tiroler Rektorat
Richter Andreas Mair begründete den Freispruch damit, dass für den Schöffensenat "fraglich ist, ob die Reihung überhaupt falsch war". Das lasse sich nicht abschließend feststellen, jedenfalls sei kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachweisbar. "Ich habe nicht den Eindruck, dass die Angeklagten aus unsachlichen Gründen entschieden haben", so der Vorsitzende des Schöffensenats. Das Urteil war nach Rechtsmittelverzicht sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung rechtskräftig.
Die Staatsanwältin hatte zuvor im Schlussplädoyer bedauert, dass die Verhandlung "leider auf eine unsachliche und persönliche Ebene abgerutscht" sei. In Frage stünde alleine die rechtliche Vertretbarkeit der Entscheidung des Rektorats. "Das ist eine Frage der Beweiswürdigung", so die öffentliche Anklägerin, die einen Schuldspruch forderte. Die Verteidiger der Angeklagten forderten indes allesamt einen Freispruch. Statt der Anklagebank gebühre den Angeklagten eigentlich das "Goldene Ehrenzeichen der Republik" für ihre Verdienste, so der Verteidiger des erstangeklagten ehemaligen Rektors. Die Angeklagten hätten rein aus sachlichen Gründen entschieden: "Hier Amtsmissbrauch anzunehmen, ist jenseits von Gut und Böse."
Als erster Zeuge war zuvor am Mittwoch ein Mitglied des Dienststellenausschusses angehört worden. Der Mann relativierte frühere Aussagen vor der Polizei, wonach das Rektorat den letztlich abgelehnten Bewerber "nicht haben wollte". Ob die Ablehnung aus unsachlichen Gründen erfolgt sei, könne er nicht sagen. Jedoch verwies er auf einen einstimmigen Beschluss des Gremiums, wonach der Bewerber die Anforderungen besser erfüllt hätte als der letztlich Genommene. Der Ausschuss prüfe indes nur das Vorhandensein von für die Bewerbung benötigten Publikationen, nicht deren Qualität. Während der Verhandlung hatten die Verteidiger der Angeklagten die Relevanz der Publikationen des abgelehnten Bewerbers in Zweifel gezogen.
Ein zweites ehemaliges Mitglied des Dienststellenausschusses sprach von einem "angespannten Verhältnis" zwischen dem Dienststellenausschussvorsitzenden und dem Rektorat. "Ich habe nie ein zielgerichtetes Zuschneiden von Stellenbeschreibungen wahrgenommen", so der Zeuge.
Schließlich wurde der letztlich nicht genommene Bewerber in den Zeugenstand gerufen. Warum die Ablehnung erfolgt sei, sei ihm "nicht bekannt". Er selbst hielt sich für besser geeignet, führte der Zeuge aus: "Die Muss-Kriterien habe ich auf jeden Fall erfüllt." Auch bei weiteren erwünschten Fähigkeiten fühle er sich im Vorteil, außerdem könne er auf "zahlreiche Zusatzausbildungen" verweisen. Bezüglich der zuvor in Frage gezogenen Publikationen gab er zu bedenken, dass es sich bei dem Medium um ein "sehr junges Journal" handle: "Ein niedriges Ranking sag nichts aus." Auffindbar seien diese entgegen der Aussage einer der Angeklagten jedenfalls gewesen. Außerdem könne er auf "einwandfreie Dienstbewertungen" verweisen und habe diese auch vorgelegt. Dass man sich laut Zeugenaussagen abfällig über sein Aussehen als Kraftsportler geäußert habe, hätte ihn "erstaunt", bisher habe er damit keinerlei Probleme gehabt. Bezüglich angeblicher Probleme im Haus habe es "kein einziges Gespräch mit dem Rektorat gegeben".
Der erstangeklagte ehemalige Rektor war zum Auftakt der Verhandlung im Mai befragt worden. Der Bewerber hätte schlicht die Voraussetzungen "nicht erfüllt", meinte der Ex-Rektor. Dies betraf beispielsweise den wissenschaftlichen Bereich: "Er hatte keine Berufspraxis." Die Zweit- und Drittangeklagten, beide ehemals Vizerektorinnen, bekannten sich ebenfalls nicht schuldig und bestätigten im Wesentlichen die Aussagen des Erstangeklagten. Der damalige Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. Mitglied im Dienststellenausschuss stützte indes die Vorwürfe der Anklage. Ein weiterer Zeuge - ein damals vorgezogener Bewerber - hatte dagegen keine allfälligen Unregelmäßigkeiten bemerkt.
In ihren Eröffnungsplädoyers hatten die Verteidiger der Angeklagten die Vorwürfe in Abrede gestellt und bestritten, dass es zu einem wissentlichen Befugnismissbrauch gekommen sei. Die Bewerbungsverfahren seien "transparent und korrekt" abgelaufen. Für die betroffenen Stellen seien zudem nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Eignung erforderlich, so die Anwälte unisono.
Die Causa geht auf den Zeitraum 2020 bis Mitte 2021 zurück. Der in den Besetzungsverfahren mutmaßlich übergangene Betroffene habe sämtliche in der Ausschreibung genannten dienstrechtlichen Erfordernisse erfüllt und sei besser qualifiziert gewesen als Mitbewerber, hieß es in der Anklage. Dennoch sei er nicht berücksichtigt worden. Das Verbrechen des Amtsmissbrauchs ist grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht.
Zusammenfassung
- Das ehemalige Rektorat einer Tiroler Hochschule wurde vom Verdacht des Amtsmissbrauchs freigesprochen.
- Die Angeklagten sollen einen qualifizierten Bewerber nicht zum Hearing zugelassen bzw. nicht erstgereiht haben.
- Der Freispruch wurde damit begründet, dass kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachweisbar sei.
- Ein Mitglied des Dienststellenausschusses relativierte frühere Aussagen und konnte keine unsachlichen Gründe für die Ablehnung des Bewerbers bestätigen.
- Der Zeitraum des mutmaßlichen Amtsmissbrauchs erstreckte sich von 2020 bis Mitte 2021.