Prozess gegen Ernst August von Hannover in Wels
Dem Welfenprinz wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung im Almtal u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht zu haben. Wäre er klar gewesen, würde man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last legen.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Vorerst hatten die Vorfälle vom vergangenen Sommer für den 67-jährigen Welfenprinzen, der häufig in Grünau (Bezirk Gmunden) weilt, die Konsequenz, dass er mit einem vorläufigen Waffenverbot belegt wurde. Vor dem Strafgericht drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Ob es am ersten Tag bereits ein Urteil geben wird, ist ungewiss. Mehr als zehn Zeugen sind geladen und ein psychiatrischer Sachverständiger soll gehört werden. Verteidiger Malte Berlin wollte sich im Vorfeld nicht äußern, wie sich sein Mandant verantworten wird. Sollte Ernst August nicht erscheinen, wird vertagt. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.
Zusammenfassung
- Schon eineinhalb Stunden vor Beginn des Prozesses gegen Ernst August von Hannover am Dienstag in Wels haben sich etliche Journalisten, Fotografen und Kameraleute - viele hörbar aus Deutschland - vor dem Gericht versammelt.
- Ein Süßwarenverkäufer hatte mit seinem Truck vor dem Gebäude Aufstellung genommen und hoffte, dass einige ein zweites Frühstück einlegen.
- Er wurde nicht enttäuscht. Auch mehrere Polizisten hatten sind eingefunden.