EU will Sexarbeits-VerbotAFP/APA

EU will Sexkauf verbieten - Kritik kommt aus Österreich

Die EU fordert ein Verbot von Sexkauf nach dem "Nordischen Modell", wobei die Kunden und nicht die Prostituierten bestraft werden. Der Österreichische Frauenring zeigt sich besorgt, da die Sexarbeiterinnen damit in die Illegalität getrieben werden könnten. In Österreich selbst gibt es auch keine einheitliche Regelung.

Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag für ein Sexkauf-Verbot ausgesprochen. Die Abgeordneten fordern die Einführung des sogenannten "Nordischen Modells", bei dem nicht die Prostituierten, sondern die Käufer von Sexdiensten bestraft werden. Ziel ist eine Vereinheitlichung der bis dato unterschiedlichen Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten

Dass jeder Staat die Prostitution unterschiedlich regelt, begünstige Kriminalität und Menschenhandel, heißt es im Parlamentsbericht. Etwa 70 Prozent der Sexarbeiterinnen in der EU hätten einen Migrationshintergrund und würden aus besonders prekären Verhältnissen kommen. "Diese Menschen befinden sich nicht aus freiem Willen in der Prostitution, sondern aus purer Perspektiv- und Alternativlosigkeit", erklärte die zuständige Abgeordnete Maria Noichl (SPD).

Prostituierte würden marginalisiert und kriminalisiert werden, heißt es weiter. Sie hätten häufig keinen Zugang zum Gesundheits-, Sozialversicherungs-  und Rechtssystem. Die Abgeordneten riefen vor allem Polen dazu auf, Verhütungsmittel und eine sicherer Abtreibung zur Verfügung zu stellen.  

"Freier" werden bestraft

Zum Schutz der Sexarbeiterinnen plädieren die Abgeordneten für ein Modell nach nordischem Vorbild, wobei die Kunden von Sexkauf bestraft werden. Die Prostituierten würden keine Straftat begehen. Dies soll auch den Ausstieg aus dem Milieu erleichtern, da die Sexarbeiterinnen vom Staat unterstützt werden. In Schweden gibt es ebenjene Regelung bereits seit dem Jahr 1999. Sexkauf sei seither zurückgegangen. 

Kritische Stimmen aus Österreich

Der Österreichische Frauenring äußerte dazu Besorgnis. Sie lehnen das Modell grundsätzlich ab: "Sexarbeiterinnen werden so nur in die Illegalität getrieben", sagt die Vorsitzende Klaudia Frieben. Vielmehr sollen die Rechte von Prostituierten gestärkt werden. Es brauche Schutz vor Gewalt, Diskriminierung, Sexismus und Rassismus, fordert sie. 

Regelungs-Wirrwarr auch in Österreich

Die Forderung nach Vereinheitlichung ist nicht nur in der EU Thema. Auch in Österreich will die "Task Force Menschenhandel" ein einheitliches Gesetz. In Österreich gibt es zwar bundesweite Gesetze, die Bundesländer haben aber einen großen Spielraum.

Der Bund ist für die steuerlichen Regelungen zuständig, Sexdienstleisterinnen sind grundsätzlich selbstständig. Per Gesetz sind sie außerdem dazu verpflichtet sich alle sechs Wochen einer Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten zu unterziehen. Für jeden dieser Besuche bekommen sie dann einen Stempel im Gesundheitsbuch, auch "Deckel" genannt. Ein Werbeverbot für "Unsafe-Sex-Praktiken" ist überall gültig. 

Die Länder entscheiden über das "wer", "was" und "wo". In manchen Ländern reicht die Volljährigkeit aus, um ein Bordell eröffnen zu können. Dafür gibt es, außer in Niederösterreich und dem Burgenland, auch ein umfangreiches Bewilligungsverfahren. Wohnungsprostitution ist überall verboten, Hausbesuche sind unter Umständen möglich.

Das Mindestalter von Kunde und Dienstleisterin variiert ebenfalls. In Wien liegt es bei 18 Jahren. In der Hauptstadt ist einzig auch die Straßenprostitution unter Einschränkungen erlaubt

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU spricht sich für ein Verbot von Sexkauf aus. Damit soll der Ausstieg aus dem Milieu einfacher sein und die Sexarbeiterinnen besser geschützt werden.
  • Sie plädieren für das sogenannte "Nordische Modell", bei dem die Kunden von Sexkauf bestraft werden, nicht aber die Prostituierten.
  • Der "Österreichische Frauenring" zeigt sich besorgt. Sexarbeiterinnen würden durch diese Regelung in die Illegalität getrieben werden.
  • In Österreich wird grundsätzlich auch ein einheitliches Gesetz gefordert. Prostitution wird überwiegend in den Bundesländern geregelt und ist damit von Land zu Land unterschiedlich.