Polizist drohte mit dem Erschießen: U-Haft verhängt
Als Haftgrund wurde nach Angaben von Doris Demler, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Tatbegehungs- bzw. Tatausführungsgefahr angenommen. Der Beschuldigte legte gegen die Entscheidung vom Donnerstag Beschwerde ein.
Befristet ist die U-Haft laut Demler vorerst bis 28. Februar. Ermittelt wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung sowie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Polizist wurde bewusstlos
Der 48-Jährige war in der Nacht auf Mittwoch zunächst in das Landesklinikum Mistelbach gebracht worden und wurde danach in die Justizanstalt Korneuburg eingeliefert. Medizinischer Hintergrund war, dass er im Laufe der siebenstündigen Aktion am Dienstag infolge von Alkohol- und Medikamentenkonsum bewusstlos geworden war.
Vorangegangen war den Drohungen des Beamten der Landespolizeidirektion Wien ein Familienstreit. Aufgrund der angenommenen Gefährlichkeit des Bewaffneten wurden u.a. das Einsatzkommando Cobra, die Verhandlungsgruppe sowie die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) und die Bereitschaftseinheit (BE) alarmiert.
Zutritt nach Funkstelle
Während speziell geschulte Beamte telefonischen Kontakt mit dem 48-Jährigen aufnahmen und hielten, fielen in dem Objekt Schüsse. Das Haus, in dem sich der Beschuldigte alleine befand, war unterdessen umstellt. Nach längerer Funkstille verschaffte sich das Einsatzkommando Cobra kurz vor 23.00 Uhr Zutritt und entdeckte den Bewusstlosen.
Zusammenfassung
- Das Landesgericht Korneuburg hat Untersuchungshaft über jenen 48-jährigen Polizisten verhängt, der sich am Dienstag in seinem Wohnhaus in Asparn a. d. Zaya (Bezirk Mistelbach) verschanzt und einschreitenden Beamten mit dem Erschießen gedroht hatte.
- Als Haftgrund wurde nach Angaben von Doris Demler, der Sprecherin der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Tatbegehungs- bzw. Tatausführungsgefahr angenommen.
- Der Beschuldigte legte gegen die Entscheidung vom Donnerstag Beschwerde ein.
- Befristet ist die U-Haft laut Demler vorerst bis 28. Februar. Ermittelt wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung sowie wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.