Pfotenhilfe begrüßt steirisches Verbot von "Beiß- und Angriffstraining"
In der Steiermark soll im Rahmen einer Novelle des Landessicherheitsgesetzes das Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Privatpersonen verboten werden. Darunter fallen auch Beiß- und Angriffstrainings, für Diensthund-Ausbildungen gilt das nicht.
"Grob fahrlässig" und "illegal"
Seit dem Tod einer Joggerin in Oberösterreich durch die Kampfhunde ihrer Nachbarn, ist das Thema in Österreich stark präsent. Erst am Sonntag war eine 46-Jährige in der Steiermark von einem Hund angefallen und schwer verletzt worden.
Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe begrüßt den Vorstoß. Wenn Hunde gezielt in die Unterarme beißen, wie es die Hunde bei der jüngsten Attacke offenbar taten, kann das ein Indiz für eine Abrichtung sein, so die Pfotenhilfe.
Laute Kritik gibt es an den Hundebesitzern rund um den Vorfall vom Sonntag: Am Zaun des Hauses war ein "Warnschild" mit dem Text "Pflichtbewusste Hunde" angebracht gewesen. Die Pfotenhilfe sieht hier "Hohn", sondern abseits von "grober Fahrlässigkeit" auch "illegales" Verhalten: Der Zaun war mit 120 Zentimeter zu niedrig und somit auch illegal.
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"Im Bundestierschutzgesetz sind mindestens 180 cm vorgeschrieben! Dieses verbietet aber auch die Erhöhung von Aggressivität und Kampfbereitschaft - egal durch welche Maßnahmen - schon lange als strafbare Tierquälerei", so Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler in einer Aussendung.
Ein zusätzliches Verbot im Landessicherheitsgesetz, wie es zum Beispiel in Oberösterreich längst bestehe, würde die Pfotenhilfe begrüßen.
Keine bundesweite Regelung
Bundesweit ist der Umgang mit Hunden und auch, welche Rassen Listenhunde sind, nicht einheitlich geregelt.
"Die Schutzhundeausbildung für Private zu verbieten, ist eine wichtige Maßnahme für mehr Sicherheit. Wünschenswert wäre eine bundesweit einheitliche Regelung, mit dem Verbot der Schutzhundeausbildung werden wir aber immerhin in der Steiermark klare Regeln haben", so Landeshauptmann Christoph Drexler (ÖVP) und LH-Stv. Anton Lang (SPÖ).
Der Gesetzesentwurf durchläuft nun ein dreiwöchiges Begutachtungsverfahren und wird anschließend von der Landesregierung beschlossen und als Regierungsvorlage in den Landtag Steiermark eingebracht.
Zusammenfassung
- In der Steiermark werden nun Trainings, die Hunde aggressiver machen könnten, für Privatpersonen verboten werden.
- Der Schritt folgt zwei Tage nach einem Vorfall, bei dem ein Terrier eine Frau schwer verletzte.