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OLG wies Fellner-Klage auf Presseförderung für "Österreich" ab

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Klage der Mediengruppe "Österreich" gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung "Österreich" in zweiter Instanz abgewiesen.

Das bestätigte ein OLG-Sprecher dem "Standard". Im Verhältnis von der Gratiszeitung "oe24" und der Tageszeitung "Österreich" sei keine ausreichende wirtschaftliche und journalistische Selbstständigkeit gegeben, womit letztere die Förderrichtlinien nicht erfülle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Medienbehörde KommAustria hatte "Österreich" für das Jahr 2020 keine Presseförderung ausgeschüttet, weil die Kaufzeitung großteils ident mit "oe24" sei und in der Gesamtauflage der beiden Titel der Gratisanteil überwiege. Damit liege ein Ausschlusskriterium vor. Die Mediengruppe "Österreich" klagte die Republik daraufhin wegen der Entscheidung und bekam erstinstanzlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien Recht. Die Finanzprokurator legte Berufung ein - und bekam nun vom OLG Recht, das die Klage gegen die Republik abwies.

Die Rechtsfrage, ob "oe24" nun "Österreich" zuzurechnen ist, ist damit aber nicht geklärt. Denn das OLG Wien lässt eine Revision beim Obersten Gerichtshof zu. "Selbstverständlich" werde man dieses Rechtsmittel auch nutzen, kündigte "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner gegenüber dem "Standard" an. Schließlich habe man in erster Instanz "klar gewonnen". Der Streitwert beträgt rund eine Mio. Euro.

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  • Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat die Klage der Mediengruppe "Österreich" gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung "Österreich" in zweiter Instanz abgewiesen.